Wem gehört der Mond?

Bild: NASA

Gesetze versuchen, die Ansprüche im Weltraum zu reglementieren - doch welches Recht der Mensch tatsächlich hat, ist eine andere Frage

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Zum ersten Mal seit der Ära der Apollo-Flüge in den 1960er Jahren beschäftigt die Eroberung des Weltraums wieder den Zeitgeist. Wissenschaftliche Grundlagen und fantasievolle Fiktionen werden von den Medien in bunter Mischung präsentiert. Dabei steht weniger der hehre Forschergeist im Vordergrund, als vielmehr das Gewinnstreben. Privatfirmen wollen in den Asteroiden-Bergbau investieren, und einzelne Gruppen suchen nach Möglichkeiten, bei der Kolonisierung des Mars Geld zu verdienen. Noch nie schien der Weltraum so leicht erreichbar und so vielversprechend zu sein wie heute.

Neben all den technischen Herausforderungen gilt es jedoch auch, einige deutlich prosaischere Hürden zu überwinden. Sobald sich der Mensch über den Erdorbit hinausbewegt, kommt das einst eher akademisch formulierte Weltraumrecht zum Zuge (Sonne, Mond und Sterne). Werfen wir also einen Blick auf existierende Gesetze und was sie für Weltall-Bergbau oder Planetenkolonialisierung bedeuten. Ohne klare internationale Rechtslage würden sich manche Unternehmer mit ihren hochfliegenden Erwartungen nämlich sehr schnell in endlose Rechtsstreitigkeiten verwickelt sehen - vom zwischenstaatlichen Konfliktpotenzial ganz zu schweigen.

Weltraumvertrag verpflichtet zur friedlichen Nutzung

Der 25. November des vergangenen Jahres dürfte den meisten Menschen nicht als historisches Datum erinnerlich sein. Aber an diesem Tag unterzeichnete Präsident Obama den Commercial Space Launch Competitiveness Act; er beinhaltet auch den Space Resource Exploration and Utilization Act, der bereits im Mai davor den Kongress passiert hatte. Es ist der erste Versuch einer irdischen Nation, rechtliche Rahmenbedingungen für die private Ausbeutung von Weltall-Bodenschätzen festzulegen.

Ob und wie weit US-amerikanische Gesetze den Rest der Welt inte­ressieren müssen, bleibt eine andere Frage. Als man einst die ersten Regeln für Weltraumaktivitäten formulierte, war Bergbau auf anderen Himmelskörpern pure Science-Fiction. Ende der 1950er Jahre definierte der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (engl.: Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen diverse Vorschriften, die für die nächsten sechzig Jahre als Basis dienten.

Der amerikanische Astronaut Dale Gardner hält ein "Zu verkaufen"-Schild in die Kamera. Es soll scherzhaft gemeint sein. Bild: NASA

Die UNO wird bis heute maßgeblich von den USA finanziert. Die damalige Resolution zeigt immerhin einen Konsens der Mitglieder darin, dass keine Nation das All für sich allein beanspruchen darf. Dazu kam die Verpflichtung zur "friedlichen" Nutzung (wenngleich vollständige Demilitarisierung nicht obligatorisch war) und die Verantwortlichkeit für alle Tätigkeiten.

Für die Mehrzahl der Unterzeichner lagen Raumflüge ohnehin jenseits aller Möglichkeiten. Die Grundidee einer Weltall-Gesetzgebung geht somit auf jenes Abkommen zurück, das 1967 von über hundert UNO-Mitgliedstaaten unterschrieben wurde und heute als Weltraumvertrag bekannt ist. (Der Originaltitel liest sich deutlich sperriger: "The Treaty on Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space Including the Moon and Other Celestial Bodies".)

Den wahren Hintergrund bildeten natürlich die Spannungen zwischen den USA und der Sowjetunion: Man versuchte, den Weltraum nicht zu einem erweiterten Rüstungsschauplatz der damaligen Supermächte werden zu lassen (ein Vorhaben, das später mit Ronald Reagans von Hollywood inspiriertem SDI-Programm - fortgesetzt unter Bill Clinton und George Bush Junior - ad absurdum geführt wurde). Einzel­nationen sollten für ihre Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen werden können. Insbesondere wurde der Einsatz von Atomwaffen im All strikt verboten.

Gemäß Völkerrecht kann niemand territoriale Ansprüche im All stellen; eine Flagge auf dem Mond hat daher reinen Symbolwert. Bild: NASA

Das höchst lobenswerte Bemühen um eine friedliche Expansion ins All zeigt sich bereits in Artikel 1 des Weltraumvertrags. Er legt fest, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums zum Wohle und im Interesse aller Staaten zu erfolgen hat und in die Zuständigkeit sämtlicher Nationen fällt. Die schönen Worte ziehen allerdings keine konkreten Verpflichtungen nach sich, weshalb hier der Wille für das Werk stehen muss.

Artikel 2 wird schon etwas genauer. Seine Auslegung lässt sich zudem auch auf die Frage der Rohstoffgewinnung anwenden. Er besagt im Wesentlichen, dass der Weltraum und die Himmelskörper "kein Ziel nationaler Aneignung durch Souveränitätsanspruch, zum Zweck der Ausbeutung und Inbesitznahme oder zu anderen Zwecken" sein dürfen.

In die Praxis übersetzt bedeutet dieses juristische Fachchinesisch, dass kein Staat territoriale Ansprüche auf den Mond oder sonstige Himmelsobjekte stellen kann. Das von den Apollo-Astronauten auf unserem Trabanten aufgepflanzte Sternenbanner hat somit reinen Symbolcharakter. Auch die Vereinigten Staaten können den Mond niemals "besitzen".

Der Mond gehört niemandem

Weder der Weltraumvertrag noch die anderen Weltall-Abkommen unterscheiden dabei zwischen dem Mond und anderen Himmelskörpern, seien es Planeten, Asteroiden, Kometen oder gar Sonnen; das Universum steht allen gemeinschaftlich offen. Das hindert Geschäftemacher einstweilen nicht daran, Zertifikate aller Art zu verkaufen:

Die Angebote reichen von Grundstücken auf dem Mond bis zur Benennung von Sternen. Jeder kann eine solche Urkunde erwerben, verschenken oder weiterveräußern. Ein böses Erwachen gibt es spätestens dann, wenn der hoffnungsvolle Mond-Schrebergärtner seine Parzelle abstecken oder Michael Meier seinen Namen am Firmament verewigen will. Die Ansprüche lassen sich juristisch nämlich nicht durchsetzen (Die Sonne ist mein Eigentum).

Selbst das US-Recht (in seiner Großzügigkeit geschult seit den Zeiten der Indianerkriege) beinhaltet gewisse Klauseln. Dazu gehört, dass man den beanspruchten Boden auch bewohnen oder nutzen muss - und nicht einmal die reichsten Oligarchen verfügen derzeit über die technischen Möglichkeiten, auch nur einen einzigen Gartenzwerg in den Regolith zu pflanzen.

Abgesehen davon hat das International Institute of Space Law (IISL) 2006 klargelegt: Der Mond gehört niemandem, und Grundstücksurkunden haben keinerlei rechtliche Gültigkeit. Man muss bedenken, dass der Weltraumvertrag zu einer Zeit formuliert wurde, als Reisen ins All noch die Budgets von Supermächten erforderten.

Private Firmen werden daher nicht explizit erwähnt. Es heißt jedoch allgemein: "Die Tätigkeit nichtstaatlicher Körperschaften muss autorisiert und laufend überwacht werden." Firmen wie SpaceX, Blue Origin oder United Launch Alliance müssen sich daher erst eine Genehmigung der USA holen, bevor sie Raketen ins All schicken dürfen.

Unternehmen anderer Länder benötigen eine entsprechende Erlaubnis ihrer jeweiligen Regierung. Auch einer kommerziellen Nutzung - vom Grundstückserwerb bis zur Namensgebung - müsste vorab seitens der Behörden zugestimmt werden. So weit jedenfalls die Theorie. Wie Staaten derlei handhaben, die den Weltraumvertrag nicht unterzeichneten (oder später ihre Meinung ändern), steht buchstäblich in den Sternen. Eines lässt sich immerhin sagen: Zertifikate, die Grundstücke auf dem Mond ausweisen, sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wurden.

Wettlauf ins All. Im Krieg der Ideologien versuchten die Antagonisten, einander in publikumswirksamen Aktionen zu übertrumpfen. Grafik: Space

Beim Abbau von Rohstoffen im All sieht die Sache von Rechts wegen schon etwas komplizierter aus. Bergbauunternehmen und gewerbliche Körperschaften beanspruchen ja keine gesetzgebende Verwaltung oder die Hoheit auf Himmelskörpern. Sie wollen bloß die Bodenschätze gewinnen, beispielsweise auf Asteroiden. Unter der Voraussetzung, dass sie von ihrem jeweiligen Staat dazu autorisiert wurden, gestattet der Weltraumvertrag die Aktivität von natürlichen und juristischen Personen (zu Deutsch: einzelnen Menschen ebenso wie Firmen) im Weltraum und auf extraterrestrischen Objekten.

Unklar wird die Lage jedoch, wenn es um das abgebaute Material geht. Kann man einen alleinigen Besitzanspruch auf die Bodenschätze erheben - zumal, wenn man damit wirtschaftlichen Gewinn erzielen möchte? Wer immer auf derlei pocht, müsste erst einmal nachweisen können, dass der Boden rechtmäßig ihm gehört. Das aber steht, wie wir bereits gesehen haben, prinzipiell im Widerspruch zum Artikel 2 des Weltraumvertrags.

Mondvertrag wurde von keiner raumfahrenden Nation unterzeichnet

1979 wollte die UNO hier Gesetzeslücken schließen und entwarf das bislang letzte große Abkommen in Bezug auf den Weltraum, den Mondvertrag. Darin wird vereinbart, dass der Mond und andere Himmelskörper "gemeinsames Menschheitserbe" sind. Der Abbau von Bodenschätzen soll unter der Kontrolle eines internationalen Gremiums stehen - so ähnlich, wie man es bei den unterseeischen Vorkommen auf der Erde versucht.

Über die Verteilung steht aber nichts in dem Papier, weshalb es bisher nur 15 Staaten ratifiziert haben; darunter keine einzige raumfahrende Nation. Vor allem die USA opponierten massiv, wie immer, wenn höhere Ziele das Profitstreben einzuschränken drohen (man kennt das vom Umweltschutz). Auch Russland und China denken nicht einmal daran, ein solches Abkommen zu unterschreiben.

Dieses völlige Scheitern des Mondvertrags überlässt einschlägige Weltraumaktivitäten weiterhin der Willkür. Die Rechtmäßigkeit von Bergbau im Universum hängt davon ab, wie Artikel 2 des Weltraumvertrags interpretiert wird. Solange ein Privatunternehmen einigermaßen vom Staat beaufsichtigt wird, kann es ungestört graben. Theoretisch jedenfalls - und das genau ist ein Punkt, wo es auch wirtschaftlich heikel wird. Der technische Aufwand erfordert enorme Geldmittel.

Potenzielle Investoren wiederum wollen kalkulierbare Gewinne sehen. Solange es keine Regelung gibt, die den Geldgebern ihre Renditen garantiert, werden sie sich nicht besonders engagieren. Bei unsicherer Rechtslage könnte es jederzeit passieren, dass die Eigentumsansprüche auf jene Ressourcen infrage gestellt werden. Um den Spekulanten entgegenzukommen, verabschiedete die US-Regierung 2015 den Space Resource Exploration and Utilisation Act. Er garantiert dortigen Firmen das Recht, im All gewonnene Bodenschätze zu beanspruchen, zu transportieren und zu verkaufen.

Im Rest der Welt ist man von diesem Gesetz erwartungsgemäß wenig begeistert. Die Ausrede, man würde den Weltraumvertrag einhalten, weil die Bergbaufirmen ja keine Territorialansprüche stellen, ist allzu durchsichtig. Was, wenn zwei Firmen unterschiedlicher Nationen die Bodenschätze auf ein und demselben Asteroiden abbauen wollen? Abgesehen davon sind viele Himmelskörper von wissenschaftlichem Interesse.

Das genannte US-Gesetz schiebt der Zerstörung von Forschungsobjekten aber keinerlei Riegel vor. Und wer nicht US-amerikanischer Staatsbürger ist, darf überhaupt keine Ansprüche stellen. Zum Trost sei gesagt, dass solche selbstherrlichen Vorschriften auf Hypothesen basieren; Bergbauunternehmen müssen erst einmal ihre technischen Fähigkeiten entwickeln.

Vor der Kolonialisierung des Weltraums

Dringt der Mensch einmal wirklich weiter ins All vor, wird es zwangsläufig auch um Kolonialisierung gehen - selbst Bergbaufirmen benötigen Personal vor Ort. Diese Kolonien müssen verwaltet werden. Ihre Gesetze werden sich weniger um einzelne Aktivitäten zu kümmern haben als um die Grundlage einer neuen Gesellschaftsform. Sozialvorsorge, Schlichtung und Strafjustiz müssen sich den neuen Gegebenheiten fern der Erde anpassen. Aber auch ohne solche Überlegungen, die sich um die langfristigen Probleme von Siedlungen im All drehen, wirft der Weltraumvertrag einige Fragen auf.

Robotertechnologie für Infrastrukturen auf dem Mond. Bild: NASA, NIAC, B.Khoshnevis (USC)

Was den Abbau von Bodenschätzen betrifft, werden Souveränität und Besitzrecht die Diskussion um den legalen Status von Raumkolonien beherrschen. Jede Mission, sei sie privat oder staatlich, muss seitens der Regierung jenes Landes genehmigt werden, von dem aus die Raketen starten. Eine Kolonie wäre definitions­gemäß aber die Okkupation eines Himmelskörpers samt Territorialanspruch - und das würde gegen den Weltraumvertrag verstoßen. Man kann davon ausgehen, dass schon bald eine ähnliche Resolution diese Schwierigkeiten beseitigt, aber eine dauerhafte Lösung wäre damit nicht gefunden. Wer wollte den Kolonisten etwa erzählen, dass ihnen der Planet, den sie vielleicht schon seit Jahrzehnten bewohnen, gar nicht gehört?

Zudem gibt es Umweltaspekte, die bei der Abfassung des Weltraumvertrags nicht berücksichtigt wurden, die aber für die Regelung menschlicher Siedlungen im All maßgeblich sind. Im Artikel 9 des Weltraumvertrags heißt es, jegliche Aktivität sei so zu gestalten, dass "schädliche Kontamination ebenso zu vermeiden ist wie Veränderungen der irdischen Umwelt durch Einführen extraterrestrischen Materials und wenn nötig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden" sollen.

Kritiker wenden ein, dieser Passus würde eher die Akteure als die dortige Umwelt schützen. Ab wann eine Verschmutzung als "schädlich" einzustufen ist, wird nämlich nirgends definiert. Ist es an sich schon schädlich, Müll auf dem Mars zu hinterlassen, oder wird das erst schädlich, wenn dadurch der Lebensraum von irgendwelchen Mikroben zerstört wird, die dort früher gelebt haben beziehungsweise sich dereinst entwickeln könnten?

Die Auswirkungen menschlicher Weltraumaktivitäten bekommen wir selbst erst allmählich zu spüren. Im niedrigen Erdorbit schwirren inzwischen so viele Satellitentrümmer herum, dass sie eine Gefahr für durchfliegende Raumschiffe darstellen. Ein gesetzlicher Rahmen für Tätigkeiten im Weltraum wird all das zu berücksichtigen haben. Bergbau oder gar Kolonisation bringen zweifellos einen drastischen Eingriff in die Umwelt mit sich. Wie weit soll der Mensch berechtigt sein, das fragile Gleichgewicht zu stören?

Vorläufig sind all diese Diskussionen rein spekulativ, weil wir noch gar nicht über die Technologie verfügen, das Universum zu besiedeln. Der Weltraumvertrag ist der Versuch, eine Art von Weltraumrecht festzuschreiben; seine Verfasser waren sich bewusst, dass er im Lauf der Zeit viele Modifikationen erfahren wird. Und wie alle Gesetzeswerke entstand er im Spannungsfeld zwischen hehren Ansprüchen und simplem Gewinnstreben. Man verließ sich nicht zuletzt darauf, dass in naher Zukunft sowieso keine außerirdischen Lebensformen entdeckt werden.

Im Grunde geht es um die geografische Weiterführung eines auf Erden längst bekannten Problems: Die Geschichte der Menschheit ist eine ununterbrochene Abfolge von Expansion und Okkupation. Welches Recht hatten zum Beispiel die Vorfahren der Weltraumvertrags-Abfasser, sich auf dem amerikanischen Kontinent niederzulassen?

Auch im Römischen Reich kümmerte man sich herzlich wenig um moralische Fragen, wenn es galt, die Herrschaft zu sichern. Ganze Völker wurden versklavt oder ausgerottet, während zugleich die Kultur blühte. Welches Recht würden wir wohl "Aliens" zugestehen? Dürften Kolonisten sie als Haus- oder Nutztiere halten (was uns bei Hunden oder Kühen ja keineswegs bedenklich erscheint)? Dürfte man sie zur Erde mitnehmen, wo sie eventuell das biologische Gleichgewicht durcheinanderbringen? Immer vorausgesetzt, dass sie sich nicht als überlegen erweisen und unserer Selbstherrlichkeit einen empfindlichen Dämpfer versetzen.

Der Weltraumvertrag ist ein erster Ansatz, die Verhaltensweisen unserer Spezies in den Weiten des Universums zu reglementieren. Auch wenn es sich bei der Zuordnung von Bodenschätzen am Mond oder auf Asteroiden einstweilen nur um eine Fortführung der irdischen Territorialaufteilung handelt, wie man sie von den Abkommen bezüglich der Polregionen oder des unterseeischen Bodens kennt.

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