Bundesregierung bringt Gesetz zum stärkeren Batteriesammeln auf den Weg​

Verbraucher sollen laut einem Plan der Regierung künftig auch ausgediente Akkus von E-Bikes oder E-Scootern bei kommunalen Wertstoffhöfen zurückgeben können.​

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(Bild: Lightboxx/Shutterstock.com)

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Künftig werden kommunale Rücknahmestellen verpflichtet, neben Geräte-Altbatterien auch ausgediente Akkus aus Leichtverkehrsmitteln wie E-Bikes, E-Mopeds und E-Scootern zurückzunehmen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Batterieverordnung vor, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Die Initiative soll laut dem Bundesumweltministerium dazu beitragen, den zunehmenden Anteil an lithiumhaltigen Batterien "in die richtigen Entsorgungsstrukturen zu lenken". Zusätzlich soll die Rückgabe von Altbatterien gerade mit Blick auf Li-Ionen-Akkus auch an die Hersteller vereinfacht werden.

Produzenten können dafür neue eigene verantwortliche Organisationen einrichten und betreiben oder sich an einer bestehenden Institution beteiligen, erläutert das Umweltressort. Solche Zusammenschlüsse "für Herstellerverantwortung" bedürfen bereits europarechtlich einer Zulassung und müssen eine Sicherheitsleistung für einen potenziellen Ausfall stellen. Die Regierung hat hier nun Details für die Konzession und die Bemessung der Höhe der Kaution geregelt. Die Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen soll aufgrund "der in der Vergangenheit gemachten positiven Erfahrungen" erhalten bleiben. Generell soll die Initiative mehr Anreize schaffen, dass Verbraucher "alle Batterien sowie alle Elektrogeräte" auch mit noch so kleinen Stromspendern richtig entsorgen.

"Durch den vermehrten Einsatz von lithiumhaltigen Batterien in allen Kategorien nehmen die damit verbundenen Risiken weiter zu", heißt es zur Begründung. Gerade Li-Ionen-Akkus könnten sich bei Beschädigung leicht selbst entzünden. Auch die Vorgabe zur Austauschbarkeit von Akkus aus Elektrogeräten will die Exekutive übernehmen. Sie müssen von den Endnutzern entfernt und ersetzt werden können. Für Batterien für leichte Verkehrsmittel gilt: Sie müssen von einem unabhängigen Fachmann ausgetauscht werden können. Ersatzbatterien sollen noch mindestens fünf Jahre erhältlich sein, nachdem die damit ausgerüsteten Geräte auf den Markt gebracht wurden.

Für Smartphones und Tablets gelten Sonderregeln. Die Ökodesign-Vorgaben lassen den Herstellern die Wahl: Sie können Mobilgeräte entweder so gestalten, dass Nutzer den Akku selbst tauschen können. Batterien dürfen auch weiter fest eingebaut werden. Dann müssen sie aber nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Mal aufladen mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen. Insgesamt regelt die Verordnung erstmals den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung über die Wiederverwendung bis zum Recycling. Die allgemeinen Sammelziele für Gerätealtbatterien liegen bei 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030. Bis 2026 will die Regierung aber die hiesige Vorgabe für eine Sammelquote von 50 Prozent aufrechterhalten, da diese aktuell noch über den EU-Auflagen liege.

Die Verordnung ist seit Mitte Februar im gesamten EU-Binnenmarkt in Kraft. Sie enthält Übergangs- und gesonderte Geltungsfristen sowie Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Diese will die Bundesregierung teils nutzen, Verfahrensregeln etablieren sowie die national zuständigen Behörden benennen. Verstöße sollen ferner geahndet und regelwidriges Verhalten sanktioniert werden. Der Entwurf für das "Durchführungsgesetz" zum neuen Batterierecht muss noch durch Bundesrat und Bundestag. Die Vorschriften sollen dann im August 2025 in Kraft treten. Die Deutsche Umwelthilfe forderte in ihrer Stellungnahme zum vorausgegangenen Referentenentwurf etwa auch ein Pfandsystem für Li-Ionen-Akkus, eine "gute Sammelstruktur" und bessere Anreizsysteme. Der Verbrauch an Batterien müsse verringert werden. Der Elektrotechnikverband ZVEI mahnte, die Pflicht zur Mitgliedschaft an einer verantwortlichen Organisation für Hersteller von Starterbatterien zu überdenken.

(mki)