Google drohen strafrechtliche Folgen aus WLAN-Nutzdatensammlung

Eine Strafanzeige gegen Google ist bereits auf dem Weg: Der Jurist Jens Ferner erstattete bei der Staatsanwaltschaft Hamburg am Montag wegen des Abhörens, Abfangens und Ausspähens von Daten Strafanzeige.

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  • dpa

Die Sammlung persönlicher Daten aus ungeschützten Funk-Netzwerken könnte für Google strafrechtliche Konsequenzen haben. "Die vorliegenden Informationen sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Konzern gegen mehrere Gesetze verstoßen hat", sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht der dpa. Das US-Unternehmen löschte am Montag erste Daten, jedoch zunächst nur von Nutzern aus Irland. Dies geschah auf Antrag der dortigen Datenschutzbehörde.

Googles Eingeständnis hatte am Wochenende eine Welle der Empörung ausgelöst. Die von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar scharf kritisierte Erfassung der WLAN-Daten erfolgte über Kamera-Autos, mit denen Google Fotos für die digitale Straßenansicht Street View macht und überdies Standorte von Funknetzen kartographiert. Diese Vermessung soll die Navigation ohne GPS ermöglichen.

Eine Strafanzeige gegen Google ist bereits auf dem Weg: Der Jurist Jens Ferner aus Alsdorf bei Aachen erstattete bei der Staatsanwaltschaft Hamburg am Montag wegen des Abhörens, Abfangens und Ausspähens von Daten auf Basis der Paragraphen 202b, 202c StGB, der Paragraphen 89, 148 TKG und der Paragraphen 43 II Nr.3 und 44 BDSG Strafanzeige. "Sinn der Aktion ist es, das Thema rechtlich abklopfen zu lassen", sagte er der dpa. Bei der Behörde lag das Schreiben nicht sogleich vor.

Die für Google zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg äußerte sich zunächst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen. Man rede mit dem Unternehmen, so ein Sprecher am Montag. Eine Erklärung sei aber an diesem Dienstag zu erwarten.

Bei den erhobenen Informationen handelt es sich nach Angaben von Google in der Regel nur um Bruchstücke von Nutzdaten, da der Funkscanner fünfmal pro Sekunde den Empfangskanal wechsle. Nicht erfasst worden seien verschlüsselte Daten, die etwa im einem Webbrowser mit dem HTTPS-Protokoll geschützt gewesen seien. Für das "unabsichtliche" Ausspähen ist nach Unternehmensangaben ein Fehler beim Aufsetzen der Scan-Software verantwortlich. (anw)