Australische Fitness-Studios wollen auf freie Musik umsteigen

Die Verwertungsgesellschaft Phonographic Performance Company of Australia darf künftig mehr Geld als bisher für die Aufführung von Musik in Fitness-Studios verlangen. Diese überlegen daher, auf Musik umzusteigen, für die sie keine Abgaben zahlen müssen.

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Die großen australischen Fitness-Studios wollen künftig nur noch Musik spielen, für die sie keine Urheberrechtsabgaben an Verwertungsgesellschaften abführen müssen. Grund für den Umstieg ist eine am Montag ergangene Entscheidung des australischen Copyright Tribunal (Az. CT1 of 2006, PDF-Datei), durch die die Abgaben vervielfacht werden. Der Verband der Fitness-Studios, Fitness Australia, prüft die Entscheidung derzeit. Er könnte bei einem Bundesgericht Rechtsmittel ergreifen.

Statt bisher 0,968 australischer Dollar pro organisierter Fitness-Stunde sollen in Zukunft 15 Dollar (10,66 Euro) anfallen. Alternativ kann jedes Sportstudio auch 1 Dollar je Teilnehmer und Kurseinheit entrichten. Die bisherige Höchstgrenze von 2654 Dollar pro Jahr und Studio entfällt. Das Geld bekommt die Verwertungsgesellschaft Phonographic Performance Company of Australia (PPCA), die es nach Abzug ihrer Kosten an die Labels weiterreicht. Sofern australische Musiker an australischen Aufnahmen beteiligt sind, bekommen auch sie einen Anteil. Die PPCA glaubt nicht, dass die Fitness-Firmen tatsächlich auf kostenfreie Tonkunst umsteigen: Dies sei keine "echte Musik" und werde von den Kunden nicht akzeptiert werden.

Mit den 15 Dollar je Kurseinheit sind nicht alle Urheberrechtsabgaben entrichtet. Meist wird die Musik auf ein Speichermedium kopiert worden sein – dafür hält die Australian Recording Industry Association (ARIA) die Hand auf. Wird die Musik schließlich wiedergegeben, verlangen zusätzlich zur PPCA auch die Australasian Performing Right Association (APRA) und die Australasian Mechanical Copyright Owner Society (AMCOS) ihren Anteil.

Die APRA verrechnet beispielsweise 1,02 Dollar je Aerobicstunde (PDF-Datei) – und damit mehr als die PPCA vor der neuen Festsetzung. Die Einnahmen daraus sind für Komponisten, Librettisten und Verleger bestimmt. Die meisten Fitness-Anbieter geben aber nicht nur während ihrer Kurse Medieninhalte wieder. Üblich sind Hintergrundmusik, Radio oder TV-Übertragungen auch in allgemeinen Trainingsbereichen oder Umkleideräumen. Dafür sind weitere Zahlungen an PPCA, AMCOS, APRA und gegebenenfalls ARIA fällig. So verlangt etwa die APRA pro in einem Fitness-Studio für Hintergrundbeschallung verwendetem Gerät zwischen 118 und 377 Dollar jährlich (PDF-Datei). (anw)