US-Filmstudio soll patentierten Piraterie-Schutz unberechtigt genutzt haben

Warner Bros. und zwei Kopierwerke sehen sich mit einer Patentklage konfrontiert: Sie sollen das von einem Deutschen entwickelte und patentgeschützte Verfahren zur Markierung von Filmkopien widerrechtlich genutzt haben.

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Ironie der Copyright-Wars: Das US-Filmstudio Warner Bros. sowie die Kopierwerke Technicolor und Deluxe sollen eine Anti-Piraterie-Technologie eingesetzt haben, ohne die Rechte daran zu besitzen. Mit dem von einem deutschen Branchenexperten erfundenen und mehrfach patentgeschützen Verfahren lassen sich Filmkopien optisch und akustisch individuell markieren und eventuelle Raubkopien so auf eine Ursprungskopie zurückverfolgen. Ein Schweizer Patentverwalter hat nun im Namen des Erfinders die drei US-Unternehmen in New York sowie vor einem deutschen Gericht wegen Patentverletzung verklagt.

Laut US-Klageschrift (PDF-Datei) hat der Erfinder, der in Potsdam ein Unternehmen zur Untertitelung von Filmkopien führt, im September 2003 sein selbstentwickeltes Verfahren bei einem Treffen mit Vertretern von Warner in der brandenburgischen Hauptstadt präsentiert. Wenig später habe Warner ein deutsches Kopierwerk eingeweiht und erklärt, das Verfahren einsetzen zu wollen.

Bereits im Oktober 2003 seien erste Filmkopien mit dem akustischen Kennzeichen versehen worden. Technicolor und Deluxe sollen auf Weisung von Warner seit 2004 in Europa Filmkopien mit den Markierungen versehen haben, die seit 2004 in Deutschland unter Gebrauchsmusterschutz stehen. Auch nach Vergabe des US-Patents (Nr. 7,187,633 B2) im März 2007 seien "tausende" so markierte Filmkopien in den USA und Europa in Umlauf gewesen, darunter etwa "Dark Knight" und "Indiana Jones and the Crystal Skull".

Die Kläger werfen Warner mutwillige Patentverletzung vor, weil sie laut Klageschrift seit dem Treffen im September 2003 mehrfach auf die Rechtsverletzung hingewiesen und Unterlassung gefordert haben. Sie fordern eine Unterlassungsverfügung sowie einen vom Gericht festzusetzenden Schadensersatz, der nicht niedriger als "angemessene Lizenzgebühren" sein soll. Weil die Rechtsverletzung mutwillig geschehen sei, soll die Summe verdreifacht werden.

Wasserzeichen oder andere Markierungen für Filmkopien gehören seit einigen Jahren zum Arsenal der von der Filmindustrie gegen die "Piraterie" eingesetzten Mittel. Ob das von Warner angeblich eingesetzte Verfahren dem in den Patenten beschriebenen Methoden entspricht, werden nun die Gerichte zu klären haben. Vertreter der Kläger und Warner Bros. haben zu dem Vorgang bisher keine Stellungnahme abgegeben. (vbr)