Bulgarische Parlamentsabgeordnete und Internet Society gegen Microsoft

Bulgarische Abgeordnete starten eine Beschwerde gegen Microsoft wegen Verstößen gegen das bulgarische Wettbewerbsrecht -- unter anderem, weil Bulgariens eGovernment-Portal auf dem Client den Internet Explorer und .NET 1.1 voraussetzt.

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Von
  • Monika Ermert

Die bulgarischen Abgeordneten Ivan Ivanov und Stoicho Katsarov (Democrats for a Strong Bulgaria, DBS) starten eine Beschwerde gegen Microsoft wegen diverser Verstöße gegen das bulgarische Wettbewerbsrecht. Das teilten sie bei einer Pressekonferenz gestern in Sofia mit.

Unterstützt wird die Aktion von der bulgarischen Internet Society, deren Vorsitzender Veni Markovski bereits am vergangenen Wochenende bei der Wizards of OS in Berlin heftige Kritik an den Geschäftspraktiken des Konzerns geübt hatte. Die Beschwerde richtet sich sowohl gegen Microsoft Bulgarien als auch gegen den Mutterkonzern. Ivanov und Katsarov gehören zu den Autoren eines Gesetzes, das den Einsatz von Open Source in der Verwaltung obligatorisch machen will. Es wird heute im Parlamentsausschuss Transport und Telekommunikation diskutiert.

Vor allem der Umstand, dass ein von der Regierung in Auftrag gegebenes eGovernment-Portal Microsoft-Software bei den Bürgern voraussetzt, hat laut Markovski das Fass zum Überlaufen gebracht. Bevor Nutzer die eGovernment-Dienste ihrer Regierung in Anspruch nehmen können, müssen sie so etwa .NET Framework 1.1 installieren. Auch der Explorer sei obligatorisch, schreiben die drei Beschwerdeführer in einer Mitteilung. Das ganze Verfahren verstoße gegen verschiedene Bestimmungen des bulgarischen Wettbewerbsrechts. Ob sie damit den Konzern oder nur den lokalen Dienstleister treffen, der die Seite erstellt hat, ist allerdings fraglich. Auch die Verantwortlichkeit der Verwaltung als Auftraggeber muss zudem geprüft werden.

Die bulgarischen Microsoft-Kritiker wollen dem Redmonder Konzern aber auch ganz generell an den Kragen: Sie beanstanden etwa die Schadensanfälligkeit von Microsoft-Software, die für den Nutzer nicht erkennbar sei, sowie die Bündelung des Betriebssytems mit dem Internet Explorer und dem Windows Media Player. Jeder einzelne Punkt verstoße gegen bulgarisches Recht.

Markovski sagte, das Verfahren der EU-Wettbewerbshüter gegen Microsoft sei durchaus vorbildhaft für die bulgarische Beschwerde. Die EU-Kommission hatte im März entschieden, dass Microsoft wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe, und hat daher ein Rekordbußgeld von 497.196.304 Euro verhängt. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen. Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission hat Microsoft mittlerweile vor dem EU-Gericht Erster Instanz geklagt. (Monika Ermert) / (jk)