EU legt schriftliche Entscheidung zum Microsoft-Verfahren vor

Unter anderem interne Äußerungen von Microsoft-Manager zur Wichtigkeit des Bundling oder zur Geheimhaltung von Schnittstellen veranlassten die EU-Kommission zu ihrer Strafe gegen Microsoft.

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497.196.304 Euro ist der genaue Betrag der Geldstrafe, die die EU-Kommission im März wegen Missbrauchs seiner Marktmacht gegen Microsoft verhängt hat. Das geht aus dem 300-seitigen Bericht (PDF) zur Entscheidung hervor, den die Kommission nun vorgelegt hat. Angesichts der Tatsache, dass Microsoft sein Fehlverhalten über mehr als fünf Jahre konsequent fortgesetzt habe, sei die Strafe schließlich um 50 Prozent erhöht worden.

Microsoft hatte sich in einem siebenseitigen Papier bereits zu der Entscheidung geäußert. Das Unternehmen sieht darin eine "Überreaktion der Regulierer", die Innovationen gefährde. Bei dieser Stellungnahme wird es wohl vorerst auch bleiben, denn laut Medienberichten wird Microsoft künftig vor Gericht seine Argumente vortragen und nicht vor der Presse.

Neben der Geldstrafe hatte die EU-Kommission auch angeordnet, Microsoft muss innerhalb von 120 Tagen die Schnittstellen offen legen, die die Wettbewerber benötigten, damit ihre Produkte mit Windows kommunizieren können. Außerdem verlangt die Kommission, dass Microsoft innerhalb von 90 Tagen PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit gibt, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben.

Die Entscheidung der EU-Kommission enthält neben einer Geschichte dieses Verfahren sowie des Verfahrens in den USA, diversen Definitionen und Begründungen unter anderem auch einige Äußerungen von Microsoft-Verantwortlichen in der Vergangenheit. Briefwechsel mit Sun-Managern und interne Memos dienten der EU-Kommission als Beweismittel in dem Kartellverfahren. Dabei geht es unter anderem darum, den Windows Media Player mit dem Betriebssystem zu bündeln oder die Schnittstellen exklusiv zu halten. Das sei für Microsoft lebenswichtig, wie Microsoft-Manager Bob Muglia in einem Memo aus dem Jahr 1996 formulierte.

Befürchtungen der Redmonder, es könne Auflagen geben, den Quellcode von Windows offenzulegen und damit die Möglichkeit des "Code-Cloning", beschwichtigt die EU-Kommission. Das verlange die Kommission nicht. Es gehe lediglich darum, Schnittstelleninformationen preiszugeben, wie Kommission in einer Fußnote betont. (anw)