Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf smarter Geräte

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Verbrauchern, Vorsicht beim Kauf smarter Geräte walten zu lassen. Entdeckt hat sie bereits Halsketten mit Mikrofon und Co.

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Smart Home, in dem ein Roboter auf dem Teppich steht, während ein Saugroboter seine Arbeit verrichtet. An der Wand hängt ein großer Bildschirm, im Hintergrund ein Sofa und übliche Einrichtungsgegenstände eines Wohnzimmers.

(Bild: Aliaksandr Maskalenka/Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur mahnt Verbraucher zur Vorsicht bei der Nutzung von smarten Produkten wie Spielzeugen, Saugroboter, Brillen oder Futterautomaten. Diese könnten heimlich Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Geräte übertragen. Zudem hat die Bundesnetzagentur erneut unterschiedliche Spionagegeräte auf dem Markt entdeckt, wie etwa Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, Blumenkörbe mit Spionagekamera oder videofähige Rasierapparate.

"Menschen müssen klar und deutlich erkennen können, wenn sie aufgenommen werden, vor allem auch in Kinderzimmern", betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte laut Bundesnetzagentur verboten, wenn sie heimlich Audio- und/oder Videoaufnahmen erstellen und diese kabellos an andere Geräte übertragen können, beispielsweise über WLAN oder Bluetooth.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, sich vor dem Kauf von vernetzten Produkten mit eingebauter Kamera oder Mikrofon über deren Funktionsweise zu informieren. Menschen müssen eindeutig erkennen können, dass sie aufgenommen werden – beispielsweise durch sichtbare oder hörbare Signale während der Aufnahme. Darüber hinaus ist es hilfreich, die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps zu prüfen.

(mack)