KI und Urheberrecht: Anthropic einigt sich gerichtlich mit Plattenlabels
Erster Sieg der Musikindustrie über Anthropic: Der KI-Anbieter muss Leitplanken einbauen. Die Trainingsfrage bleibt dennoch offen.
Anthropic und mehrere Plattenlabels haben in den USA eine gerichtliche Einigung unterzeichnet. Die gleicht einem ersten Sieg der Musikindustrie. Der KI-Anbieter erklärt darin, dass seine KI-Modelle keine urheberrechtlich geschützten Liedtexte mehr ausgeben und diese auch nicht als Grundlage nutzen, um ähnliche Texte zu produzieren. Die ursprüngliche Klage stammt bereits aus dem Herbst 2023. Offen bleibt dabei weiterhin der Streitpunkt, ob die Musik und Texte für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen.
Zu den Klägern gehören unter anderem Universal Music, Concord Music und ABKCO, bei denen etwa die Rolling Stones unter Vertrag sind. Sie haben Anthropic vorgeworfen, Millionen Lieder genutzt zu haben, um die eigenen KI-Modelle damit zu trainieren – und diese auf Anfrage des Nutzers hin auch wiederzugeben. Mehr als 500 Lieder davon wurden stellvertretend für die Klage ausgewählt, etwa von Katy Perry, Beyoncé und zahlreichen weiteren bekannten Künstlern.
Plattenlabel erreichen weitere Leitplanken für Claude
Anthropic verpflichtet sich nun, in kommende KI-Modelle weitere Leitplanken einzubauen, damit keine urheberrechtlich geschützten Lieder der Kläger von der KI als Output genutzt werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Plattenlabels eine Möglichkeit bekommen, einzugreifen, wenn diese Leitplanken nicht wie vorgesehen funktionieren. Sie können den KI-Anbieter auf solche Fälle hinweisen, dieser muss dann sofort reagieren.
Dabei versichert Anthropic, dass es unwahrscheinlich sei, dass die KI-Modelle beziehungsweise konkret der KI-Chatbot Claude etwa Liedtexte eins zu eins wiedergibt. Auch gäbe es bereits Schutzmaßnahmen, damit das nicht passiert. Dennoch werden die Leitplanken ausgebaut.
Urteil zum KI-Training steht noch aus
Erwartet wird zudem ein weiteres Urteil des Gerichts, in dem es um die Nutzung der Liedtexte und Musik für das KI-Training geht. Das kann jedoch noch einige Monate dauern. In der Klage werfen die Kläger Anthropic "unmittelbare Urheberrechtsverletzung, mittelbare Verletzung, stellvertretende Verletzung und Entfernung oder Änderung von Urheberrechtsverwaltungsinformationen vor, die gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen". Die nun unterzeichnete Vereinbarung, die das Gericht herausgegeben hat, enthält explizit einen Absatz dazu, dass dieser Streitpunkt noch nicht entschieden ist. "Insbesondere streiten die Parteien weiterhin über den Antrag der Verlage in ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung, der durch diese Vereinbarung weder gelöst noch berührt wird", heißt es in der Begründung.
Anthropic hat sich bisher, wie auch andere KI-Anbieter, auf das US-amerikanische Prinzip des Fair-Use gestützt. Dieses erlaubt die Nutzung von Material unter dem Copyright zu nutzen, sofern es allen Menschen zugutekommt.
Neben dieser Klage gibt es weitere Klagen mit ähnlichen Vorwürfen. Gegen OpenAI klagt beispielsweise sogar die GEMA. Die Musik-Verwertungsgesellschaft ist vor das Landgericht München gezogen. Zudem liegen weitere Klagen von Verlagen vor, prominentestes Beispiel ist die Klage der New York Times, aber auch kleinere Verlage und einzelne Künstler wollen ihre Interessen vor Gericht schützen. Geklagt wird ebenfalls gegen die Anbieter von Bildgeneratoren, stellvertretend sei hier die Copyright-Klage von unter anderem Sarah Andersen gegen Stability genannt.
Aktenzeichen: Case 5:24-cv-03811-EKL
(emw)