Verbraucherschutz-Klage: Sony darf Playstation-Plus-Preise nicht einfach erhöhen
Der vzbv hat erfolgreich gegen Sony geklagt, berichtet Gameswirtschaft. Preiserhöhungsklauseln in den AGB von Playstation Plus seien rechtswidrig.
Sony darf die Preise seines Abo-Dienstes Playstation Plus nicht ohne die Zustimmung der Nutzer erhöhen. Das hat laut einem Bericht des Branchenmagazins Gameswirtschaft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Klage vor dem Berliner Kammergericht erwirkt. Entsprechende Klauseln, die sich in den AGB von Sony fanden, seien rechtswidrig.
Das Kammergericht entschied laut dem Bericht von Gameswirtschaft, dass Sony ein berechtigtes Interesse an einer solchen Preisanpassungsklausel fehle. In einer früheren Version seiner AGB habe sich Sony "Spielraum für unkontrollierte Preiserhöhungen" eingeräumt. In der aktuellen Version der AGB von Sonys Spiele-Abonnement Playstation Plus findet sich die Klausel bereits nicht mehr.
Preisanpassungsklauseln unwirksam
Der Fall erinnert an vergleichbare Klagen des vzbv gegen die Streaming-Dienste Netflix, Spotify und DAZN. Alle Unternehmen hatten sich in ihren AGB das Recht eingeräumt, Abo-Preise ohne explizite Zustimmung der Nutzer zu erhöhen. Derartige einseitige Preiserhöhungen sind in Deutschland in der Regel nicht erlaubt. Anbieter müssen Nutzer etwa in einer Mail um Zustimmung zur Preiserhöhung bitten. Lehnt ein Nutzer ab oder reagiert er nicht, darf eine Kündigung erfolgen.
Sony hat die Preise für Playstation Plus zuletzt im Sommer 2023 erhöht. Damals habe Sony die Nutzer in einer Mail informiert und auf die Möglichkeit der Kündigung hingewiesen. Bei Untätigkeit der Nutzer sei das Abo allerdings schlicht zu neuen Konditionen weitergeführt worden.
Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin zur Preisanpassungsklausel spiegelt vergleichbare Entscheidungen zu Netflix und Spotify weitgehend. Allerdings entschied das Gericht laut Gameswirtschaft noch über eine zweite Klausel: Sony nimmt sich darin das Recht heraus, im Abo enthaltene Spiele und Online-Funktionen jderzeit ohne Vorankündigung einzuschränken. Das sei nicht zumutbar, entschied das Gericht. Kunden könnten dadurch nämlich nicht abschätzen, welche Änderungen des Angebots sie erwarten können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, berichtet Gameswirtschaft. Sony habe eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Sony hat sich zu dem Fall und der Gerichtsentscheidung nicht geäußert.
(dahe)