Elektroauto: Variable Netzentgelte fĂĽr geringere Ladekosten
Variable Netzentgelte senken die Ladestromkosten fĂĽr E-Autobetreiber. Das netzdienliche Laden hilft, die Einsatzzeiten fossiler Spitzenlastkraftwerke zu senken.

Elektroautofahrer mit eigener Ladestation bekommen eine neue Möglichkeit, günstig Strom zu nutzen.
(Bild: Martin Franz)
Ab heute, 1. April 2025, können Haushalte zeitvariable Netzentgelte nutzen. Mit einem Elektroauto und einer Wallbox können die Stromkosten nun weiter sinken, wenn die Kunden einen entsprechenden Vertrag nutzen. Bisher war das nur mit einem dynamischen Strompreis, aber gleichbleibendem Netzentgelt möglich.
Nach dem Beschluss BK9-22/010-A der Bundesnetzagentur vom 23. November 2023 dürfen Netzentgelte jetzt flexibel abgerechnet werden, mit unterschiedlichen Preisen je nach Netzauslastung oder Stromangebot. Dadurch soll die Nutzung eines hohen Stromangebots noch attraktiver für die Kunden werden. Bislang waren die Netzentgelte ein fixer Anteil mit rund 22 bis 28 Prozent Anteil am Strompreis. Dieser blieb selbst für Kunden mit dynamischem Strompreis unverändert.
Netzdienliches Laden
Die flexiblen Netzentgelte sollen den Anreiz vergrößern, Elektroautos zu laden oder Wärmepumpen bei Stromüberschuss im Netz zu betreiben. Dadurch soll die durch die schnell wachsende Erschließung der regenerativen Energiequellen Sonne und Wind immer stärker schwankende Strommenge durch die Abnahme reguliert werden. Das sogenannte netzdienliche Laden kann damit die Einsatzzeiten von Spitzenlastkraftwerken senken, idealerweise können weitere dieser zumeist mit fossilem Gas betriebenen Ergänzungskraftwerke zur Netzstabilisierung stillgelegt werden.
Nach Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz können Netzbetreiber bereits Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität ergreifen. So können über intelligente Zähler mit Smart Meter Gateway Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen für maximal zwei Stunden am Tag auf 4,2 kW gedrosselt werden, wenn die Haushalte damit ausgestattet sind. Diese Stromkunden bekommen dafür einen Rabatt auf den Strompreis von pauschal zwischen 110 und 190 Euro im Jahr je nach Netzgebiet oder eine anteilige Reduktion um 60 Prozent. Einen Einstieg in die Materie bietet die Website der Bundesnetzagentur.
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Nur mit Pauschalrabatt, intelligentem Zähler und Steuereinheit
Haushalten, die den pauschalen Rabatt in Anspruch nehmen, stehen die zeitvariablen Netzentgelte ab sofort zur Verfügung. Voraussetzungen sind mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe, ein E-Auto oder ein Batteriespeicher mit einer Nennleistung von mindestens 4,2 kW. Dazu kommt ein vernetzter intelligenter Zähler zur Erfassung des Stromverbrauchs in Echtzeit und eine Steuereinheit als Eingriffsmöglichkeit für den Netzbetreiber.
Die Umsetzung dieses Teils aus dem Energiewirtschaftsgesetz ist jetzt möglich, weil genügend Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet sind. Der Digitalisierungsgrad des deutschen Stromnetzes liegt weit hinter dem vieler anderer europäischer Länder zurück. Laut Plan sollen nun bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent der Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent.
Der nächste Schritt
Als nächster logischer Schritt kann eine Förderung des bidirektionalen Ladens erwartet werden. Dann können Netzbetreiber zur Entlastung auch angeschlossene E-Autos zur kurzfristigen Netzstabilisierung anzapfen und die E-Auto-Besitzer an den gesparten Kosten durch eine Befreiung von den Netzentgelten beteiligen. Entsprechende Pläne hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits in seinen Schubladen. Ein Zeitplan ist dafür aber noch nicht bekannt.
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(fpi)