Ohne Gesetz: Frankreichs Regierung darf Soziale Netze sperren
Frankreichs Regierung darf unter "außergewöhnlichen Umständen" Soziale Netze komplett sperren. Gesetz braucht es dafür keines.

(Bild: keport/Shutterstock)
Frankreichs Premierminister darf auch jenseits gesetzlicher Grundlagen die Komplettsperre Sozialer Netze verfügen, wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen. Das sagt das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der Conseil d'État, in einer aktuellen Entscheidung. Eine von 14. bis 29. Mai 2024 in der Kolonie Neukaledonien verhängte Sperre des chinesischen Videodienstes Tiktok hebt das Höchstgericht allerdings nachträglich auf, weil die Regierung bei ihrem Zensurerlass eine von drei Bedingungen nicht beachtet hat.
Unter "außergewöhnlichen Umständen" darf der Premierminister demnach Netzbetreiber zur Komplettsperre zwingen, wenn das angesichts besonders schwerwiegender Ereignisse unerlässlich ist, wenn gelindere Mittel nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, und wenn sich die Sperre auf jene Zeit beschränkt, die zur Erkundung und Ergreifung alternativer Maßnahmen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Betreiber des jeweiligen Sozialen Netzes, erforderlich ist.
Die Komplettsperre Tiktoks in Neukaledonien wurde im Mai 2024 vom damaligen französischen Premierminister Gabriel Attal verhängt. Er begründete seinen Sperrbefehl mit Unruhen in der Kolonie, die durch Tiktok-Videos befeuert würden. Der Zensurbefehl war jedoch zeitlich nicht auf die zur Ergreifung alternativer Maßnahmen erforderliche Dauer beschränkt. Aus diesem Grund ordnet das Höchstgericht die Tiktok-Sperre nachträglich als unrechtmäßig ein. Ohne dieser Fehler wäre der Sperrbefehl zulässig gewesen. Geklagt haben die französische Liga für Menschenrechte, die Bürgerrechtsorganisation La Quadratur du Net sowie mehrere betroffene Bürger.
Keine gesetzliche Grundlage
Eine gesetzliche Grundlage gibt es fĂĽr Zensur, wie sie in Neukaledonien befohlen wurde, nicht. Ein Notstandsgesetz aus 1955 (55-385) erlaubt dem Innenminister fĂĽr den Fall eines ausgerufenen Notstandes, Kommunikation zu unterbinden, die zu Terrorismus auffordert oder diesen gutheiĂźt. Darum ging es auf Tiktok aber unstreitig nicht. Und auch im droit commun (etwa: gemeines Recht) haben weder Regierung noch Richter eine Rechtsgrundlage gefunden.
Das tut laut Gerichtsentscheidung aber nichts zur Sache. Die Richter greifen auf eine im Ersten Weltkrieg entwickelte "Theorie der außergewöhnlichen Umstände" (circonstances exceptionnelles) zurück. Damit rechtfertigen sie ausdrücklich die Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse.
La Quadrature du Net hat im Verfahren argumentiert, dass Einschränkungen des Rechts auf Meinungsäußerung nur auf Grundlage von Gesetzen zulässig seien. Dazu verwiesen die Bürgerrechtler auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Der Conseil d'État wischt das in kurzen Worten zur Seite: Dass der Premierminister seine normalen Kompetenzen überschreiten dürfe, beruhe auf "ständiger Rechtsprechung", die im Urteil aber nicht näher bezeichnet wird. Diese schaffe eine "ausreichend vorhersehbare Rechtsgrundlage" für die gewählte Auslegung und Anwendung der Grundrechtsbestimmungen.
- Die Entscheidung des Conseil d'État vom 1. April 2025 trägt die Az. 494511, 494583 und 495174.
(ds)