Bayerns Innenminister fordert "saubere Rechtsgrundlage" für Vorratsdatenspeicherung

Joachim Herrmann (CSU) appellierte an die Bundesregierung, rasch den "rechtlosen Zustand" bei der Vorratsdatenspeicherung zu beseitigen. Der Gesetzgeber müsse dazu "nur das Urteil von Karlsruhe abschreiben".

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Von
  • Monika Ermert

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appellierte am Wochenende an die Bundesregierung, rasch den derzeitigen "rechtlosen Zustand" bei der Vorratsdatenspeicherung zu beseitigen. "Wir brauchen eine saubere Rechtsgrundlage", sagte Herrmann im Rahmen eines Seminars der Akademie für politische Bildung in Tutzing zum Thema "Angst, Kontrolle, Vertrauen - Datenschutz und Gesellschaft". Der Gesetzgeber müsse ja "eigentlich nur das Urteil von Karlsruhe abschreiben, dann ist das Gesetz schon fertig", sagte Herrmann unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Herrmann argumentierte entschieden für ein Sicherheitsprimat auf der Basis "sensibler Gesetze". Mit der bayerischen Gesetzgebung, etwa der im Landesparlament verabschiedeten Regelung zur Online-Durchsuchung, sieht sich der Innenminister auf einem guten Weg zu einen sensiblen Umgang mit dem Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit. Im vergangenen Jahr sei die bayerische Regelung zur Online-Durchsuchung kein einziges Mal zur Anwendung gekommen, sagte Herrmann. Von einer Massenanwendung solcher Instrumente oder gar einem orwellschen Überwachungsstaat könne keine Rede sein . Den "will auch wirklich keiner hier", bekräftigte der Minister.

Größere Bedenken seien in Richtung Privatwirtschaft angebracht, findet Herrmann. Ein Unternehmen wie Google habe heute schon mehr Daten über den Bürger als alle bayerischen Behörden zusammen. Vor Wiederaufnahme von Googles Street-View-Aufnahmefahrten behalte er sich eine stichprobenartige Überprüfung der dafür von Google eingesetzten Fahrzeuge vor, um die datenschutzmäßige Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Erfassung von Daten privater WLANs hatte den Innenminister auf den Plan gerufen.

Noch schützen die Demokratie und der Rechtsstaat die Bürger vor post-orwellschen Überwachungsmöglichkeiten, sagte der Informatiker Hannes Federrath von der Universität Regensburg. Er könne sich allerdings nicht damit abfinden, dass der Staat auf der einen Seite versuche, die Manipulation informationstechnischer Systeme und der Datenströme für unzulässig zu erklären, sich aber andererseits das Recht herausnehme, es für sich selbst zu legalisieren.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzey Montag, warnte davor, die verschiedenen Datenschutzinteressen gegeneinander aufzurechnen. "Die Daten sind da, die technischen Möglichkeiten sind auch da", warnte der Politiker. Damit könne der Bürger so gläsern werden, "dass 1984 geradezu grobschlächtig" wirke. Montag fordert, der Bürger solle dem Staat und der Wirtschaft nicht einfach vertrauen, vielmehr müsse das vom Bundesverfassungsgericht im Zuge seines Urteils zur Online-Durchsuchung formulierte Grundrecht auf Vertraulichkeit der IT-Systeme ganz konkret in das Grundgesetz aufzunehmen. "Es gibt ein Postgeheimnis, das ist Kutschenzeitalter", meinte Montag und forderte statt dessen ein "Grundrecht auf die Integrität meines Mobilcomputers". (vbr)