Weitere Vorschläge zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte

Was auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird und was die Versicherten als Hoheitsträger ihrer Karte löschen können, darüber streiten sich seit einiger Zeit Gesundheitsministerium und Arztverbände.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Firma Soreon Research, die bereits ein Gutachten zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorgelegt hatte, hat die Zahlen noch einmal präzisiert. Damit die eGK überhaupt in großem Maßstab benutzt wird, müssen nach Ansicht von Soreon vor allem Anreize für die Ärzte geschaffen werden. Soreon schlägt einen Rezeptbonus vor. Er soll "für eine durchschnittlich große Arztpraxis mit ca. 1100 Patienten im ersten Jahr 0,65 Euro betragen, in den Folgejahren dagegen nur noch 0,10 Euro. Eine kleinere Praxis mit lediglich 500 Patienten sollte dagegen im ersten Jahr 1,10 Euro und in den Folgejahren 0,20 Euro je eRezept erhalten". Bei der durchschnittlich großen Arztpraxis würden so im ersten Jahr 200 Euro zusätzlich eingenommen werden, in den Folgejahren 130 Euro. Diese Einnahmen wertet Soreon Research als kräftigen Anreiz.

Modelle, wie die ebenfalls von der Umrüstung auf die eGK betroffenen Apotheken angereizt werden können, werden von Soreon Research nicht genannt. In der Regel wiegen heute die Rechenzentren der Apotheker die eingegangenen Rezeptbündel einer Apotheke mit einer Feinwaage und errechnen daraus die von der Apotheke zu zahlende Gebühr für die digitale Verarbeitung des Papierrezeptes. Sie beträgt derzeit 0,269% vom Rezeptumsatz. Die Apotheken müssen neben den neuen Kartenlesegeräten und den Router-ähnlichen bIT4health-Connector nach den aktuellen Plänen des Gesundheitsministeriums auch noch die öffentlichen Kioske bezahlen, über die Versicherte ohne PC die gespeicherten Daten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte einsehen sollen.

Was auf der eGK gespeichert wird und was die Versicherten als Hoheitsträger ihrer Karte löschen können, darüber streiten sich seit einiger Zeit Ministerium und Arztverbände. Jürgen Fedderwitz, der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereingigung, hat nun die Kritik an dem Speicherkonzept der eGK bekräftigt: "Der behandelnde Arzt kann sich auf die Vollständigkeit der hier gespeicherten Daten in keiner Weise verlassen", meinte Fedderwitz. Das Argument, kostentreibende Doppeluntersuchungen und Verschreibungen könnten vermieden werden, stimme einfach nicht.

Wie souverän der Bürger mit seinen Daten auf der Karte umgehen kann, ist noch nicht im Einzelnen geklärt. In den nächsten Tagen werden die Veröffentlichungen der so genannten Solution Outlines Teil 2 (Basic Applications) und Teil 3 (Electronic Prescriptions) erwartet, die die Speicher- und Löschprozeduren beschreiben sollen. Das Darmstädter CAST-Forum veranstaltet im nächsten Schritt Mitte September einen SmartCard-Workshop, der sich mit dem Laden und Löschen von Daten auf der Karte befasst und die Sicherheitsmechanismen diskutiert, mit denen die Daten geschützt sind.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)