ARD sieht Online-Angebote regelkonform ausgestaltet – Verleger protestieren

Die ARD-Gremien haben den 37 Internet-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben. Vorausgegangen war eine Überprüfung der Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit der Angebote und ihre publizistische Relevanz. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnet das Prüfverfahren als Farce – und spricht von Skandal.

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  • dpa

Die ARD-Gremien haben den 37 Online-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben. Das erklärten die Vorsitzenden der ARD-Rundfunk- und Verwaltungsräte nach Abschluss der sogenannten Dreistufentests am Dienstag in Berlin. Die deutschen Verlegerverbände protestierten: "Der Dreistufentest wird zur Farce, die Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt", kritisierte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Die ARD-Gremien gaben ihren Netzangeboten wie "tagesschau.de", "ARD.de", "sportschau.de" oder auch "ARD.boerse.de" jedoch einige Einschränkungen auf den Weg. Einer der größten Einschnitte aus ihrer Sicht ist die zum Teil geringere Verweildauer vieler Fernsehproduktionen im Netz, wie zum Beispiel die von Unterhaltungsserien. Viele Seiten seien offline gestellt oder gelöscht, von bis zu 80 Prozent und einer Million Seiten war die Rede. Das wiederum soll den privaten Sendern nutzen, da deren Werbeerlöse so nicht einbrechen.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Netzangebote bis Ende August dem Dreistufentest unterziehen, der unter anderem die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz prüft. Das letzte Wort hat in allen Fällen noch die Rechtsaufsicht der jeweiligen Bundesländer.

Die Gremien hatten bei ihrer Überprüfung auch "nichtsendungsbezogene" Spiele oder Ratgeberportale getestet und "vorsorglich" in großem Umfang Internetseiten gelöscht. "ARD.boerse.de" hatte unter anderem Unternehmensprofile und Renditerechner aus dem Netz genommen. Kein Hindernis sehen die ARD-internen Prüfer für Weiterentwicklungen ihrer Netzprodukte unter dem Gesichtspunkt der "Technik-Neutralität", unter anderem für die umstrittenen Apps, den Zusatzprogrammen auf mobilen Geräten, da sie die Inhalte nicht veränderten. Damit stünde der viel diskutierten "Tagesschau"-Apps aus ARD-Sicht nichts im Wege.

Nach Gremienangaben hatte noch der umstrittene Begriff der "Presseähnlichkeit" eine Rolle gespielt, an dem sich das Verbot nichtsendungsbezogener Textangebote orientiert. Zu diesem Zweck hatte die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, beauftragt, die Abgrenzung von Rundfunk und Presse im Internet zu untersuchen. Das Ergebnis: Die Presse im Internet bewege sich verfassungsrechtlich auf dem Gebiet des Rundfunks, und das dürfe auch die ARD.

Es sei ein Skandal, dass das im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Verbot presseähnlicher Angebote bisher komplett leerlaufe, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. ARD und ZDF legten "presseähnlich" so aus, dass ihr Angebot eins zu eins so aussehen müsse wie gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften. Die Rechnung für diesen "Auftrag ohne Grenzen" werde der Gebührenzahler zu tragen haben. Denn die Ausgaben der Sender für Onlineangebote würden sich im Vergleich zu dem bisherigen Etat mehr als verdoppeln.

Ähnlich sieht es der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda: Das Ergebnis demonstriere deutlich, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bislang keine Grenze und kein Korrektiv gebe – weder formal, noch inhaltlich, noch politisch. "Mit den höheren Weihen einer vermeintlich bestandenen formalen Prüfung können sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nun ungestört zu allumfassenden Medienhäusern entwickeln", sagte Burda.

"Die Tests bestätigen unsere publizistisch relevante Rolle im Netz, ohne auch nur ansatzweise eine marktbeherrschende Stellung zu haben", entgegnete der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust, Intendant beim Südwestrundfunk. "Und das Löschen von mehr als einer Million Seiten zeigt gerade, dass wir nicht – wie uns immer wieder angedichtet wird – auf Expansionskurs sind."

Die ARD darf für ihre Aktivitäten im Netz 25 Millionen Euro im Jahr aufwenden. Derzeit gibt sie 20 Millionen Euro aus. Das Portal ARD.de, für das der Südwestrundfunk verantwortlich ist, soll personell ausgebaut werden, da es lediglich einen Marktanteil von 0,2 Prozent hat. Statt 2,2 Millionen Euro jährlich sollen bis 2012 3,5 Millionen in das Angebot fließen. (pmz)