EU-Datenschützer kritisieren Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

Die europäischen Datenschutzbeauftragten monieren in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die Pläne für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement zu tief in die Grundrechte der Bürger einschneiden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 42 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA greift nach Ansicht der europäischen Datenschutzbeauftragten zu tief in die Grundrechte der Bürger ein. Auch wenn nahegelegt werde, dass es um die Bekämpfung von Produktpiraterie und Markenfälschungen in gewerblichem Ausmaß gehe, zielten die bisherigen Entwürfe auch auf allgemeine Urheberrechtsverletzungen und Filesharing ab, heißt es in einem jetzt von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Papier (PDF-Datei) der "Artikel 29"-Datenschutzgruppe. Insgesamt haben die Datenschützer zwar keinen Zweifel, dass die ACTA-Verhandlungspartner hehre Absichten verfolgten. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen seien mit der Sicherung der Privatsphäre vieler Menschen aber nicht vereinbar.

Auch wenn von Internetsperren zur Ahndung wiederholter Copyright-Verstöße nicht mehr direkt die Rede sei, würde Providern der Abschluss vergleichbarer freiwilliger Vereinbarungen sowie eine Ausweitung der Netzüberwachung empfohlen, kritisieren die Datenschützer. Die systematische Aufzeichnung von Internetdaten im Interesse der Unterhaltungsindustrie stehe im Gegensatz zur allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie und betreffe "Millionen" Unschuldige.

Weiter kritisiert die Gruppe, dass ACTA derzeit auch ein Haftungsmodell für Provider nach US-Vorbild vorschlage, wonach Provider verpflichtet werden sollen, von Nutzern eingestellte Inhalte auf Hinweis der Rechteinhaber zu blockieren und Informationen über die Identität der verdächtigten Nutzer zu geben. Damit befürchten Datenschützer nicht nur Einschnitte in die Meinungsfreiheit, sondern auch einen zu offenherzigen Umgang mit den Kundendaten der Provider in zivilrechtlichen Fällen. Die Rechte der Verwerter dürften auf keinen Fall pauschal den Datenschutz der Nutzer aushebeln.

Die Datenschutzbeauftragten bemängeln auch, dass die Durchsuchung der Datenträger von Reisenden an den Grenzen weiterhin nicht kategorisch ausgeschlossen werde. Zudem solle es in ACTA-Ländern strafrechtliche Sanktionen auch im Fall absichtlicher Urheberrechtsverletzungen ohne Gewinnstreben geben, was sich auf das teils rechtswidrige Treiben in Peer-to-Peer-Netzwerken beziehen lasse. Beide Maßnahmen seien nur akzeptabel, wenn sie verhältnismäßig blieben und eine nötige Ergänzung zum bestehenden Recht der EU-Mitgliedsstaaten darstellten. Vor allem die "Kriminalisierung" von Filesharing könne einen juristischen Dammbruch bewirken, zumal die Kriterien dazu im Abkommenstext vage seien. (vbr)