Italienische Verwertungsgesellschaft schließt Lizenzvereinbarung mit YouTube

Die italienische SIAE ist mit einer eigenen Lizenzvereinbarung aus einer Allianz europäischer Vewertungsgesellschaften ausgeschert.

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Die italienische Verwertungsgesellschaft Società Italiana degli Autori ed Editori (SIAE) hat mit der Google-Tochter YouTube eine Vereinbarung zur Lizenzierung von Musikvideos auf der Videoplattform geschlossen. YouTube darf in Italien von der SIAE betreute Streaming-Musikvideos zeigen und zahlt dafür Abgaben, berichtet die italienische Nachrichtenagentur Adnkronos. Die Vereinbarung laufe bis zum 31. Dezember 2012.

Die SIAE gehörte bislang wie die deutsche GEMA einer internationalen Allianz von Verwertungsgesellschaften an, die zusammen mit acht weiteren Gesellschaften Google Lizenzen für die Verwertung von Musikvideos verweigerte. Verhandlungen der GEMA mit YouTube sollten ein Muster für weitere Vereinbarungen sein. Im Mai erklärte die GEMA die Lizenzverhandlungen für gescheitert und brach sie ab; die beiden Parteien konnten sich nicht über den Preis pro Musikvideo einigen. Die GEMA hat zuletzt 1 Cent pro abgespieltem Titel verlangt.

Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft fordert in der Allianz, dass YouTube etwa 600 Clips löscht, die das Videoportal seit dem 1. April 2009 angeblich rechtswidrig nutzt.. Für Donnerstag wird eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg dazu erwartet. Vor diesem Hintergrund habe sich die Gema nicht auf weitere Verhandlungen mit Google einlassen wollen, berichtet die Financial Times Deutschland.

Ab November 2007 durfte YouTube das GEMA-Repertoire auf Vertragsbasis in Künstlerspots sowie in Beiträgen zeigen, die Nutzer selbst erstellt haben. Die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung erklärte die GEMA Ende März 2009 für gescheitert. YouTube habe weiter allein eine Pauschalgebühr zahlen wollen, hieß es, während die GEMA auf genauere Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der abgespielten Streams gedrängt habe, um "die Angemessenheit der Vergütung" besser beurteilen und die eingenommen Gelder in unbekannter Höhe zielgerichteter an die Urheber und Musikverlage ausschütten zu können. (anw)