Urteil gegen Jörg Tauss ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der von der SPD zur Piratenpartei gewechselt war, gegen die vom Landgericht Karlsruhe verhängte 15-monatige Haftstrafe verworfen.

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Von
  • Holger Bleich

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision von Jörg Tauss  verworfen. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten rechtskräftig. Wegen des "Sich-Verschaffens kinderpornographischer Schriften" tritt die 15-monatige Haftstrafe auf Bewährung nunmehr in Kraft.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Tauss Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er per Handy Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs sichergestellt werden.

Tauss hatte den Besitz des Materials nicht bestritten. Er gab an, die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen zu haben, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen. Dem wollte das Landgericht insofern nicht folgen, dass es einem Bundestagsabgeordneten "nicht obliegt, – so die anfängliche Einlassung des Angeklagten – einen Kinderpornoring zu 'sprengen' ". Ein Bundestagsabgeordneter sei auch nicht zu dem durch § 184 b Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) "privilegierten Personenkreis zu zählen"; die Regelung hält fest, dass es zur Straflosigkeit von Verhaltensweisen wie den in dem Verfahren gegen Tauss angeführten Taten führt, wenn die Handlungen der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Ausdrücklich hatte das Landgericht betont, dass sie nicht festgestellt habe, der Angeklagte habe die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen; dies sei "für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich".

Im März 2009 waren bei Durchsuchungen von Tauss' Wohnung und Büro kinderpornographische Bilddateien und Videodateien gefunden worden. Im September 2009 hob der Bundestag Tauss' Immunität auf, kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Tauss war nach der Abstimmung im Bundestag über das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 aus der SPD ausgetreten. Später wandte er sich der Piratenpartei zu. Kurz nachdem das Landgericht sein Urteil gefällt hatte, gab Tauss seinen Austritt aus der Piratenpartei bekannt, betonte aber, dies diene dazu, "um die Piraten und unsere Sache zu stärken". (hob)