Ein Jahr „ePA für alle“: Verbraucherschützer sehen derzeit keinen Mehrwert

Die „ePA für alle“ bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Verbraucherschützer fordern eine unabhängige Bewertung, mehr Schutz und einen größeren Nutzen.

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Eine Frau hat einen virtuellen Termin mit ihrer Ärztin und nutzt dafür ein Smartphone. Die Ärztin ist im Smartphone-Display zu sehen, die Patientin wurde über die Schulter fotografiert.

(Bild: olgsera/Shutterstock.com)

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„Wir müssen einfach feststellen, nach gut einem Jahr inzwischen, es läuft nicht wirklich rund“, das sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der Vorstellung der Befragungsergebnisse zur elektronischen Patientenakte (ePA). Die ePA sei „das große digitale Gesundheitsprojekt“, betreffe „75 Millionen Versicherte“ und habe das Potenzial, „die Gesundheitsversorgung sicherer, effizienter und transparenter“ zu machen. „Aber, und jetzt kommt das große Aber, so wie sie bislang gestartet ist und ausgestaltet ist, bleibt sie einfach deutlich hinter den Erwartungen zurück. [...] Wir müssen einfach feststellen, nach gut einem Jahr inzwischen, es läuft nicht wirklich rund.“ Das sei wenig überraschend, denn zentrale Funktionen, wie die digitale Impfdokumentation, würden weiterhin fehlen.

Die ePA ist den meisten gesetzlich Versicherten ein Begriff – genutzt wird sie jedoch bislang nur von einer Minderheit aktiv. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die der Verband am 18. Februar 2026 gemeinsam mit einem Forderungspapier und der Auswertung eines Verbraucheraufrufs veröffentlicht hat. Demnach kennen 94 Prozent der gesetzlich Versicherten die ePA – 74 Prozent davon durch Presse und Medien, 45 Prozent durch Schreiben ihrer Krankenkasse. Damit die ePA ihr volles Potenzial entfalten könne, muss sie laut Pop zügig so weiterentwickelt werden, dass sie den Versicherten einen Mehrwert bietet.

Seit Anfang 2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung, sofern diese nicht widersprochen haben. Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA zu befüllen. Nach den Ergebnissen der Forsa-Umfrage verwalten 71 Prozent ihre Akte jedoch nicht selbst. Neun Prozent haben der ePA widersprochen oder sie löschen lassen. 12 Prozent der Befragten nutzen ihre ePA über ein Smartphone oder Tablet, jeweils 2 Prozent über einen Computer oder Laptop, über eine bevollmächtigte Person oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse.

Als wichtigsten Grund für die bislang ausbleibende aktive Nutzung nennen 75 Prozent derjenigen, die ihre ePA nicht selbst verwalten, sie hätten sich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt. 33 Prozent sehen derzeit keinen persönlichen Nutzen. Jeweils 13 Prozent geben an, sie könnten nicht ausreichend bestimmen, wer welche Daten einsehen darf, oder sie sorgten sich um die Datensicherheit. Elf Prozent halten die ePA für generell zu kompliziert, acht Prozent berichten von Problemen bei der Einrichtung oder der technischen Nutzung.

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Bei den gewünschten Funktionen steht für viele Versicherte die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten im Vordergrund. 68 Prozent wünschen sich die Möglichkeit, genau zu steuern, wer welche Gesundheitsdaten wie Befunde sehen darf. 66 Prozent sprechen sich für digitale Untersuchungshefte wie Impfpass, Zahnbonusheft oder Mutterpass aus. Jeweils 64 Prozent wünschen Hinweise auf mögliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten beziehungsweise auf fehlende Impfungen, 62 Prozent eine Übersicht über ihre Medikamente. „Versicherte müssen genau einstellen können, welche Praxis Zugriff auf welche Informationen erhält. So möchten Patientinnen und Patienten möglicherweise psychotherapeutische Befunde mit der Hausarztpraxis teilen, jedoch nicht unbedingt mit der Zahnarztpraxis“, so Pop.

Informationsdefizite zeigen sich auch mit Blick auf die geplante Forschungsdatennutzung. Ab Ende 2026 sollen Daten aus der ePA im Opt-out-Verfahren pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ausgeleitet und dort für Forschungszwecke bereitgestellt werden. Nur 25 Prozent der Befragten wussten, dass ihre Daten künftig auch zu Forschungszwecken verwendet werden können. 54 Prozent geben an, von ihrer Krankenkasse – etwa durch ein persönliches Schreiben oder öffentliche Informationen – etwas über die ePA erfahren zu haben. „Die Krankenkassen und das Gesundheitsministerium müssen die Versicherten verständlich und umfassend zur ePA informieren. Das kam bislang zu kurz“, sagt Pop. Lucas Auer, Referent Digitalisierung im Gesundheitswesen beim vzbv, wies zudem darauf hin, dass ein großer Vertrauens- und Imageverlust drohe, sofern Daten beispielsweise in falsche Hände geraten.

Bereits 2024 hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Krankenkassen mehrfach ermahnt, künftig besser zu informieren. Am besten, bevor die ePA-Daten automatisch ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit gelangen, damit die Versicherten im Zweifel widersprechen können.

Neben der repräsentativen Umfrage hat der vzbv zwischen dem 26. Mai 2025 und dem 29. Januar 2026 insgesamt 1149 Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewertet. Versicherte schildern in der nicht repräsentativen Befragung unter anderem mehrstufige und als unübersichtlich empfundene Registrierungsprozesse. Teilweise sei neben der eigentlichen ePA-App eine zusätzliche Ident-App erforderlich, zwischen denen gewechselt werden muss, das sei verwirrend. Zudem werden Probleme mit PIN-Briefen, Fehlermeldungen beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, NFC-Probleme sowie Verbindungsabbrüche genannt. Auch Inkompatibilitäten mit älteren Smartphones oder zusätzliche Anforderungen wie spezielle Kartenlesegeräte beim Desktop-Zugang werden berichtet. Ähnliche Beobachtungen hatte auch die Redaktion gemacht.

Kritik gibt es zudem am Funktionsumfang. So werde etwa der digitale Impfpass bislang nicht standardmäßig angeboten. Teilweise sei die ePA nach der Einrichtung zunächst leer gewesen, relevante Befunde müssten weiterhin in Papierform zwischen Praxen übermittelt werden. Einzelne Rückmeldungen beziehen sich auch auf die Darstellung von Diagnosen oder Medikationsdaten, die als unvollständig oder missverständlich wahrgenommen würden. Darüber hinaus berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unklaren oder widersprüchlichen Informationen durch Krankenkassen sowie von unzureichender Unterstützung bei technischen Problemen.

In seinem Forderungspapier spricht sich der vzbv für eine patientenorientierte Weiterentwicklung der ePA aus. Der Registrierungsprozess müsse technisch reibungslos und verständlich gestaltet werden. Für Menschen ohne geeignete Endgeräte oder ausreichende digitale Kompetenzen seien alternative Zugangswege nötig, etwa über Vertretungsmodelle oder unterstützende Angebote. Für angekündigte Funktionen wie digitale Untersuchungshefte fordert der Verband einen verbindlichen Zeitplan. Zudem solle die feingranulare Steuerung von Zugriffsrechten gesetzlich verankert werden, ebenso eine transparente und umfassende Information über die Forschungsdatenausleitung und bestehende Widerspruchsmöglichkeiten.

Darüber hinaus kritisiert der vzbv, dass es bisher noch keine ausreichende Datensouveränität gibt. „Informationen etwa aus einer psychotherapeutischen Behandlung sollten unkompliziert über die ePA mit der Hausarztpraxis geteilt werden können, ohne sie automatisch anderen Leistungserbringerinstitutionen zugänglich machen zu müssen. Das ist aktuell weder möglich noch vorgesehen, obwohl sich 83 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten künftig möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten in der ePA wünschen.“

Außerdem brauche es laut den Verbraucherschützern eine „unabhängige Evaluation der ePA“. Es sei unverständlich, dass diese bisher nicht vorgesehen sei. „Der Gesetzgeber muss zügig eine unabhängige und kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation der ePA auf den Weg bringen.“ Außerdem fordert der vzbv: „Das BMG und die Gematik müssen ein höchstmögliches Maß an Datensicherheit in der ePA garantieren. Sie müssen potenzielle Risiken und identifizierte Sicherheitslücken in der Kommunikation zur ePA genauso transparent darstellen wie die Chancen der ePA“, heißt es in dem Papier.

Die repräsentative Befragung wurde vom 3. bis 7. November 2025 als computergestützte Telefonbefragung durchgeführt. Befragt wurden 1037 gesetzlich Versicherte ab 16 Jahren, darunter 1000 Personen, die die ePA kennen.

(mack)