Neue Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung

Auf dem Treffen der EU-Ratsarbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung haben die Niederländer vorgeschlagen, Telekommunikations-Provider sollten nur 12 statt wie bislang vorgesehen 12 bis 36 Monate ihre Verbindungsdaten speichern.

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  • Monika Ermert

Nur 12 statt wie bislang vorgesehen 12 bis 36 Monate sollen Telekommunikations-Provider ihre Verbindungsdaten speichern. Diesen Vorschlag (PDF) legte die niederländische Ratspräsidentschaft kurz vor dem gestern gestarteten zweiten Treffen der EU-Ratsarbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung vor. Als ein kleines Zugeständnis an die Kritiker wird in dem neuen Text als Ziel der Maßnahme die Verfolgung "terroristischer und anderer schwerer Straftaten" betont. Im ersten Entwurf der Initiatoren Frankreich, Irland, Großbritannien und Schweden, der heftige Kritik von Seiten der Industrie und der Datenschützer hervorgerufen hatte, war dagegen einfach von "Straftaten und Verbrechen einschließlich Terrorismus" die Rede.

In der Verringerung der Speicherzeiten sieht Richard Nash vom europäsichen Providerverband EuroISPA einen "ersten kleinen Schritt in der Anerkennung, dass die Datenspeicherung eine Belastung für die Unternehmen sind." Allerdings bleibt es Speicher-Spitzenreitern wie Italien dabei unbenommen, ihre längeren Speicherfristen beizubehalten. Nach wie vor sei alles möglich, "von einem Tag bis zu 15 Jahren", so Nash. "Wir brauchen noch viel, viel mehr Schritte in die mit der Senkung der Fristen eingeschlagene Richtung."

Aus Nashs Sicht auffallend im neuen Text ist die Erwähnung, dass es nur um "fortgesetzte Datenspeicherung" geht. Die, so Nash, könne nur so interpretiert werden, dass an den Stellen, wo bislang keine Daten gespeichert werden -- wie etwa bei Flatrate-Tarifen -- auch nicht zusätzlich gespeichert werden soll. Inwiefern dies allerdings tatsächlich beabsichtigt ist und mehr noch sich bei den Mitgliedsstaaten durchsetzt, darüber kann man derzeit nur spekulieren. Der Rat klassifizierte einmal mehr die unter Mitgliedsstaaten angestellte Umfrage zum Status und der Notwendigkeit der Speicherung in den Mitgliedsstaaten als intern.

Kritische Rückfragen kamen im Rahmen der Umfrage aus Österreich, einem der Länder, in dem bislang nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden darf. Man sei sich der alarmierenden Natur der Entwicklungen im internationalen Terrorismus und dem organisierten Verbrechen voll bewusst, heißt es in der Stellungnahme, aber Österreich sei auch besorgt angesichts der Folgen, welche die Anwendung neuer Abhör- und Ausspähtechnologien auf die Freiheit der Bürger und die Menschenrechte habe, immerhin eine der wertvollsten Errungenschaften Europas. Der Vorschlag zielt auf eine Beschränkung der Fristen auf sechs Monate, soweit nicht ein klarer Nachweis für die Notwendigkeit längerer Fristen erbracht werde. Außerdem sollen auch bei der Art der zu speichernden Daten Abstriche gemacht werden. Gespeichert werden sollen demnach nur die nackten Einwahldaten.

"Alles andere", und gerade die lange Wunschliste im Entwurf, "ist unrealistisch", sagt Kurt Einzinger, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA). Die ISPA wurde zu dem Vorschlag gehört. "Glücklich sind wir nicht", resümiert Einzinger, "aber der österreichische Vorschlag ist ein Kompromiss." Gefordert werden darin auch strenge Datenschutzvorschriften für die gespeicherten Daten. (Monika Ermert) / (anw)