Sixt-Gutachten erklärt GEZ-Reform für verfassungswidrig

Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hat jetzt der Sixt-Chef ein Gutachten eingereicht, das die Reform als verfassungswidrig bezeichnet.

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Von
  • Rebecca Stolze

Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hält jetzt Erich Sixt, Chef der gleichnamigen Autovermietung, ein Gutachten dagegen. Es bezeichnet die Reform als verfassungswidrig. Das vom Staats- und Medienrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Gutachten wurde laut Wirtschaftswoche in den vergangenen Tagen an die Staatskanzleien verschickt.

Schon vorher hatte sich Sixt lautstark über die geplante Reform beschwert und den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden soll, als verfassungswidrig bezeichnet. Laut Sixt stelle der Beitrag für Autoradios einen Systembruch dar, da die Reform darauf beruhe, dass nicht mehr für Geräte, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll. (rst)