Softwarepatente: Wie geht es weiter in Berlin und Brüssel?

Nachdem sich im Bundestag eine geschlossene Front gegen die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" in der Ratsversion gebildet hat, könnte das gesamte Brüsseler Gesetzgebungsverfahren ins Schleudern kommen.

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Nachdem sich im Bundestag eine Phalanx gegen die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" in der Ratsversion abgezeichnet hat und die Fraktionen tatsächlich einmal an einem Strang ziehen, könnte das gesamte Brüsseler Gesetzgebungsverfahren ins Schleudern kommen. Die formale Absegnung des Vorschlags des Ministerrats, die sich zunächst wegen Schwierigkeiten beim Übersetzen des Gesetzestextes in die inzwischen 20 Amtssprachen der EU verzögert hatte, dürfte zwar nicht mehr aufzuhalten sein. Sie ist nun für den 24. November als Punkt ohne weitere Aussprache anberaumt. Änderungen an dem Papier sind nicht zu erwarten, da sonst sofort das gesamte legislative Prozedere in Brüssel in Frage gestellt würde.

Doch das EU-Parlament dürfte in seiner dann Anfang 2005 anstehenden Zweiten Lesung des Richtlinienvorschlags zumindest Änderungen an der Ratsversion vorschlagen. Schließlich haben die nationalen Regierungsvertreter den Plan der direkten Volksvertreter in Straßburg, einer breiten Patentierbarkeit von Computercode einen effektiven Riegel vorzuschieben, glatt ignoriert und ins Gegenteil gewendet. In dem dann anstehenden Vermittlungsverfahren zwischen Rat, Kommission und den Abgeordneten könnte die Bundesregierung ein Votum aller Bundestagsfraktionen kaum übergehen.

Doch ob sich zwischen den beteiligten Parteien in Brüssel letztlich eine einheitliche Position erarbeiten lässt, steht in den Sternen. Angesichts der harten Fronten zwischen Softwarepatentgegnern und -befürwortern und der zunehmenden Dünnhäutigkeit auf beiden Seiten, die am gestrigen Donnerstag auch auf einer Podiumsdiskussion im Deutschen Patent- und Markenamt offenbar wurde, deutet momentan wenig auf einen Kompromiss hin.

Die Augen der Lobbyisten werden sich vor allem wieder auf das Europaparlament richten. Die Abgeordneten haben nach der offiziellen Verabschiedung der Ratslinie vier Monate Zeit, erneut Stellung zu nehmen. Am wahrscheinlichsten ist, dass sie Änderungsvorschläge machen. Schon an dieser Stelle könnte ein interfraktioneller Antrag aus dem Bundestag, dem nach der gestrigen Debatte auch nach Bekunden der Union kaum noch etwas im Wege steht und der bereits am 10. November im Rechtsausschuss festgezurrt werden dürfte, zur Geltung kommen: Die rot-grüne Koalition zumindest erhofft sich davon eine Steilvorlage für das Europaparlament.

Doch selbst wenn die Kollegen in Straßburg eigene Wege gehen: Spätestens im voraussichtlich in die Gänge kommenden Brüsseler Vermittlungsverfahren müsste auch die Bundesregierung trotz ihrer "exekutiven Eigenverantwortung" den Willen der Volksvertreter in Berlin zur Geltung bringen. Und der ist angesichts der bisher im Raum stehenden Anträge deutlich: Demnach drängen die Bundestagsfraktionen gemeinsam auf die Hervorhebung eines klaren technischen Beitrags mit einer "naturwissenschaftlichen Wirkung" als Voraussetzung für die Patentierbarkeit von Computercode. Zudem sprechen sie sich gegen die so genannten Programmansprüche in der Ratsversion aus, mit denen schon bei der Veröffentlichung von Software mit patentgeschützten Codezeilen etwa im Internet Klagen drohen könnten.

Das federführende Bundesjustizministerium sieht seine Hände im weiteren Brüsseler Gesetzgebungsverfahren aber gebunden. Schon im EU-Rat habe man selbst noch zusätzliche Klarstellungspunkte gesehen, erläutert Ministerialdirigent Raimund Lutz: "Wir wollten die Technizität näher definieren", beteuert der Experte für geistiges Eigentum. "Aber das war im internationalen Bereich nicht vermittelbar." In anderen Ländern habe die Sorge vorgeherrscht, dass in der Richtlinie ein zu statischer Begriff festgeschrieben würde, der später nicht an die technische Entwicklung anzupassen sei.

Doch falls es im Rat tatsächlich keinen Spielraum für Verhandlungen mehr gibt und die Konsensbereitschaft nicht zunimmt, zeichnet sich das Scheitern der Richtlinie ab. Dieser Fall träte übrigens auch ein, wenn das Europaparlament die Ratsversion gleich komplett ablehnen würde. Die Folge wäre dann, dass die geltende Rechtssituation unverändert bliebe. Das heißt: keine europaweite Harmonisierung der Regeln für die Erteilung eines ausgeweiteten Monopolschutzes jenseits des Urheberrechts -- auch wenn de facto das Europäische Patentamt in diesem Bereich längst stillschweigend mit den Sprüchen seiner Beschwerdekammern für eine Vereinheitlichung jenseits des nationalen Raums gesorgt hat. In der Bundesrepublik würden also weiter letztlich das Bundespatentgericht und der Bundesgerichtshof die Grenzen der Patentierbarkeit von Software festsetzen. Hier sieht Hartmut Pilch vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) zumindest noch Möglichkeiten, das Problem der ungewollten Trivialpatente in den Griff zu bekommen: "Die Rechtsprechung ist noch nicht gefestigt."

Zum Thema Softwarepatente siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)