Forschungsprogramme zwischen der EU und der Schweiz reaktiviert
Seit Anfang des Jahres können Forschende in der Schweiz wieder an Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe teilnehmen.
(Bild: muhammadtoqeer/Shutterstock.com)
Seit Anfang des Jahres können Forschende in der Schweiz wieder an Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe teilnehmen. Am Montag wurde offiziell das EU-Schweiz-Programmabkommen unterzeichnet.
Im Auftrag der Schweizer Regierung hat am Montag Bildungsminister Guy Parmelin in Bern das Programmabkommen Schweiz-EU (Eupa) unterzeichnet. Für die Europäische Union unterschrieb EU-Kommissarin Ekaterina Zaharieva, zuständig für Start-ups, Forschung und Innovation.
Schon seit Anfang 2025 können Forschende in der Schweiz im Rahmen von Übergangsvereinbarungen wieder Fördermittel aus Horizon Europe beantragen, denn Ende 2024 einigten sich die Schweiz und die EU auf ein neues Rahmenabkommen (Bilaterale III). Zwischen 2021 und 2024 war die Schweiz von einer Finanzierung durch die EU ausgeschlossen und der Zugang zu den Forschungsprogrammen eingeschränkt, da die Schweiz die seit 2014 laufenden Vertragsverhandlungen zu den bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Eidgenossenschaft abgebrochen hatte.
Teilnahme an verschiedenen Programmen
Durch die Wiederassoziierung der Schweiz an Horizon Europe kann das Land rückwirkend ab 1. Januar 2025 erneut an Euratom (Europäische Atomgemeinschaft) und dem Digital Europe Programm (DEP) teilnehmen sowie Projekte leiten und koordinieren. Das Euratom-Programm fördert die zivile Nutzung von Atomenergie und DEP kümmert sich um die Förderung etwa von Hochleistungsrechnern, Cybersicherheit und der Nutzung digitaler Technologien.
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Ebenfalls besteht für die Schweiz die Möglichkeit einer Teilnahme am Programm "EU4Health". In den kommenden zwei Jahren tritt sie voraussichtlich zwei weiteren Programmen bei: Ab 2026 beteiligt sich die Schweiz am Bau des ITER Reaktors und ab 2027 soll sie Mitglied des EU-Programms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport werden. Für Letzteres fehlt noch die erforderliche Finanzierung, die vom Parlament bestätigt werden muss. Die Projektkosten der Schweiz werden von der Europäischen Kommission finanziert. Die Schweiz überweist dafür einen Pflichtbeitrag an die EU.
Die EUPA-Unterzeichnung wurde zeitlich dem Vertragspaket Schweiz-EU vorgezogen, bleibt aber Teil dieses Pakets. Das Abkommen wird zunächst vorläufig angewendet. Sämtliche Übereinkünfte und Abkommen müssen als Ganzes noch durch die EU und die Schweiz ratifiziert werden.
Außerdem werden die Abkommen mit der EU voraussichtlich 2027 oder 2028 Gegenstand einer schwierigen Schweizer Volksabstimmung. Eine Ablehnung würde die Beziehungen zu Brüssel erneut gefährden.
(dahe)