Abgasbetrug von Volkswagen: Ein weiterer Prozess beginnt
In Braunschweig startet abermals ein Prozess gegen frühere Führungskräfte bei Volkswagen. Ihnen droht eine Gefängnisstrafe.
Nach Angaben des Gerichts betrifft der Betrugsvorwurf insgesamt etwa neun Millionen Fahrzeuge.
(Bild: VW)
- dpa
Am Landgericht Braunschweig startet zum zweiten Mal ein Verfahren zur Aufklärung der Abgasmanipulationen bei Europas größtem Autohersteller. Bis zu einem Urteil könnte mehr als ein Jahr vergehen. Zehn Jahre nach dem Auffliegen des Betrugs durch Volkswagen stehen fünf Angeklagte vor Gericht, um deren mögliche strafrechtliche Verantwortung zu überprüfen. Das Verfahren soll den mutmaßlichen Tatbeitrag der fünf Angeklagten zum Dieselskandal klären.
VorwĂĽrfe reichen fast 20 Jahre zurĂĽck
Die Ankläger bezeichnen die vier Männer und eine Frau als zum Teil ehemalige Führungskräfte bei Volkswagen. Durch ihre "leitenden Stellungen" in für die illegale Abschalteinrichtung "relevanten Abteilungen" sollen sie von den Täuschungen von Kunden und Behörden in Europa und den USA gewusst haben. Ihnen wird nicht nur Kenntnis vorgeworfen, sie sollen die Software mitentwickelt haben oder seien gegen die Fortentwicklung nicht eingeschritten. Die für das neue Verfahren relevanten Vorwürfe reichen zurück bis in das Jahr 2006. Die Angeklagten sollen die Tat in teils unterschiedlichen Zeiträumen zwischen November 2006 und September 2015 begangen haben. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne verschaffen wollten, weil ihre Bonuszahlungen davon abhängig gewesen seien.
Gefängnisstrafe möglich
In der Hauptverhandlung der 11. großen Strafkammer geht es um gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und mit strafbarer Werbung; auch Beihilfe zu diesen Delikten ist möglich. Allein für Betrug sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Nach Angaben des Gerichts betrifft der Betrugsvorwurf insgesamt etwa neun Millionen Fahrzeuge. Durch den Verkauf in Europa und den USA stehe ein Vermögensschaden von mehreren Milliarden Euro im Raum. Im selben Rahmen wie für Betrug bewegen sich die möglichen Strafen bei Steuerhinterziehung. Für strafbare Werbung sieht das Gesetz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor.
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Das erste große Betrugsverfahren in Braunschweig endete im Mai 2025 mit der Verurteilung von vier früheren Führungskräften im Volkswagen-Konzern. Zwei müssen mehrjährige Haftstrafen antreten, zwei erhielten Bewährung. Der frühere Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung etwa muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Niedersachsen wertete das Vorgehen als einen besonders schweren Fall des Betrugs und bezifferte den Schaden auf rund 2,1 Milliarden Euro. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und gingen ebenfalls in Revision. Rechtskräftig ist damit noch keines der deutschen Urteile.
(mfz)