DMA: EU-Kommission prüft mögliche Mediendiskriminierung durch Google

Die EU-Kommission geht dem Verdacht nach, dass Google beim Ranking von Webseiten legitime Inhalte abwertet. Das soll unter anderem Medienangebote betreffen.

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Google-Logo über einem Gebäudeeingang

(Bild: Schager/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Beschränkt Alphabets Google-Suchmaschinendienst unzulässig den Wettbewerb, indem es aus vorgeblich technischen Gründen Inhalte diskriminiert? Genau diesen Anfangsverdacht sieht die Brüsseler Aufsichtsbehörde für den Digital Markets Act (DMA) als gegeben an. Unter anderem hätten eigene Untersuchungen Hinweise darauf ergeben, heißt es von mit dem Fall vertrauten Kommissionsbeamten.

"Wir sind besorgt, dass Googles Vorgehen den Nachrichtenverlegern eine faire, angemessene und nicht-diskriminierende Behandlung in den Suchergebnissen verweigert", sagt die Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. "Unser gezieltes Vorgehen dient dem Schutz der Finanzierung von Verlegern, ihrer wirtschaftlichen Freiheit und schlussendlich dem Medienpluralismus und der Demokratie", sagt die für das Digitale zuständige EU-Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen.

Konkret geht es bei den Vorwürfen darum, dass Alphabets Suchmaschine bestimmte Verhaltensweisen von Webseiten abstraft – nach Ansicht der EU-Kommission dann, wenn kommerzielle Inhalte Dritter auf ihnen eingebettet sind. Ohne dass dies ein von der EU-Kommission genanntes Beispiel ist, wäre also etwa ein bei heise.de eingebundener Preisvergleich ein möglicher Grund für eine schlechtere Bewertung.

Google argumentiert, dass damit vor allem Manipulationen am Suchranking unterbunden werden sollten. Die Auseinandersetzungen zwischen dem US-Digitalkonzern und europäischen Unternehmen der Medienbranche ziehen sich seit Jahren hin und haben bereits mehrfach auch zu Gesetzesänderungen zum spezifischen Schutz der Medienbranche geführt. Nicht betroffen ist von dem aktuellen Verdacht Google News: Dieses Angebot hat eine zu geringe Reichweite, um als Gatekeeper-Dienst im Sinne des Digitale-Märkte-Gesetzes eine beträchtliche Marktmacht und somit Traffic-Steuerung ausüben zu können.

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Sollte sich der nun festgestellte Anfangsverdacht weiter erhärten, könnte die Kommission unter dem Digitale-Märkte-Gesetz eine Strafe in Höhe von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes aussprechen und Änderungen an Googles Praxis verlangen. Eine entsprechende Höhe ist im aktuellen Fall jedoch unwahrscheinlich. Die aktuelle Untersuchung beabsichtigt, die Behörde binnen spätestens eines Jahres abzuschließen. Bereits im März 2024 hatte die EU-Kommission Untersuchungen aufgrund von Nichteinhaltungen von DMA-Vorschriften gegen Google eingeleitet – die Firma sieht das Gesetz als gescheitert an und macht sich für eine Reform stark.

(afl)