EuGH bestätigt Millionenbußgeld gegen Telekom

Im Streit um wettbewerbswidriges Verhalten der Telekom in den Jahren nach der Liberalisierung des TK-Marktes hat der Europäische Gerichtshof als letzte Instanz ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro bestätigt.

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Die Deutsche Telekom ist mit ihrer Klage gegen ein EU-Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte (PDF-Datei) am Donnerstag in letzter Instanz eine Entscheidung der EU-Kommission von 2003 (Az: C-280/08). Danach hat die Telekom in den Jahren 1998 bis 2003 ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse missbraucht.

Verschiedene Wettbewerber der Telekom hatten sich beschwert, dass der ehemalige Netzmonopolist ihnen im fraglichen Zeitraum für den Zugang zur sogenannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – der "letzten Meile" zum Kunden – mehr berechnet hat als seinen eigenen Kunden. Dadurch seien sie gezwungen, selbst höhere Preise als die Telekom zu veranschlagen.

Das hatte auch die EU-Kommission so gesehen und im Mai 2002 schließlich ein Kartellverfahren gegen die Telekom eingeleitet, das ein Jahr später mit der Verhängung eines Bußgelds in Höhe von 12,6 Millionen Euro endete. Gegen diese Entscheidung der Kommission zog die Telekom vor Gericht, wo sie in erster Instanz unterlag. Nun blitzte der Bonner Konzern auch vor dem höchsten europäischen Gericht ab.

Nach Ansicht des Gerichts hat das Unternehmen seinen Handlungsspielraum nicht genutzt, um einen fairen Wettbewerb gemäß EU-Recht zu ermöglichen. "Dadurch dass die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt, stärkt sie ihre beherrschende Stellung und schädigt damit die Verbraucher", schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verbraucher habe weniger Auswahl gehabt und musste höhere Preise zahlen.

Ein Sprecher der Telekom in Bonn erklärte gegenüber dpa, das Unternehmen habe 2003 die kritisierte Praxis abgeschafft. Die Telekom habe die Preise von Analoganschlüssen für die eigenen Kunden erhöht, sodass die Preisschere zwischen Kunden und Wettbewerbern nicht mehr bestand. "Die Konsequenzen des Urteils sind daher begrenzt", sagte der Sprecher; das Bußgeld werde nun fällig.

Der Wettbewerberverband Breko begrüßte das EuGH-Urteil – "trotz der langen Verfahrensdauer", wie es in einer ersten Stellungnahme heißt. Der Verband habe in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Probleme seiner Mitgliedsunternehmen beim TAL-Zugang und die Wettbewerbsbehinderung durch die Telekom hingewiesen, erklärte Geschäftsführer Stephan Albers. Auch Jürgen Grützner vom VATM zeigte sich zufrieden: "Der Europäische Gerichtshof hat heute ein gutes Urteil für fairen Wettbewerb auf dem TK-Markt gefällt." (vbr)