So funktioniert Käuferschutz bei Bezahldiensten

Stimmt mit einer Onlinebestellung etwas nicht, bieten PayPal und andere Bezahldienste einen Käuferschutz. Die Voraussetzungen und der Verfahrensablauf erklärt.

Artikel verschenken
vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Lesezeit: 13 Min.
Inhaltsverzeichnis

WeiĂźes statt blaues Hemd, der neue Monitor kommt kaputt an, die angepriesene Edellampe ist billiger Ramsch oder es kommt ĂĽberhaupt kein Paket: Nicht immer erhalten Sie im Onlinehandel das, was Sie bestellt haben. Mit noch mehr Pech sind Sie einem Fake Shop aufgesessen.

c’t kompakt
  • Viele Bezahldienste bieten Schlichtungen an, wenn es Probleme mit Onlinekäufen gibt und Händler auf stur schalten.
  • Jeder Dienst hat eigene Bedingungen und Verfahren, mit denen Sie sich vor dem Kauf vertraut machen mĂĽssen.
  • Wenn Sie die Regeln einhalten, stehen Ihre Chancen gut, Ihr Geld zurĂĽckzubekommen.

Kommt es bei Lieferungen zu Fehlern oder sind Sie von Betrug im Netz betroffen, hilft oft ein Käuferschutzverfahren. So etwas bieten diverse Marktplätze und Plattformen sowie Dienstleister an. Vor allem aber beinhalten bestimmte Bezahlverfahren einen Käuferschutz.

Onlineshopping, Vergleichsportale und mehr

Wir erklären, wie Sie ein förmliches Verfahren anstoßen, wenn Sie im Onlinehandel mit Kredit- oder Debitkarten, PayPal, Klarna oder Wero bezahlt haben. Wir zeigen, wie Sie dabei am besten vorgehen, was Sie beachten müssen und wann ein formales Verfahren überhaupt ratsam ist. In einem weiteren Artikel sehen wir uns die erwähnten Plattformen wie Kleinanzeigen und Marktplätze wie eBay oder Amazon an (einschließlich Amazon Pay).

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "So funktioniert Käuferschutz bei Bezahldiensten". Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.