Telekommunikationsanbieter: 300.000-Euro-BuĂźgeld wegen dreister Praktiken
Wegen dreister Werbebriefe und Datenschutzverstößen muss ein Telekommunikationsanbieter zwei Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro zahlen.
(Bild: fizkes/Shutterstock.com)
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen aus NRW verhängt. Grund sind massive Verstöße gegen Datenschutzrechte und die hartnäckige Weigerung des Unternehmens, Transparenz über die eigene Datenverarbeitung herzustellen. „Selten bin ich auf so wenig Einsicht bei den Verantwortlichen gestoßen“, erklärte Gayk. Außerdem war das Unternehmen „trotz klarer gesetzlicher Vorschriften zur Mitwirkung und vieler Erinnerungen“ gegenüber der Behörde „nur sehr eingeschränkt kooperativ“.
Seit 2022 hatten sich zahlreiche Verbraucher bei der Behörde gemeldet. Sie erhielten personalisierte Werbeschreiben für einen Internet- und Telefonanschluss, obwohl sie nie zuvor Kontakt mit dem Unternehmen hatten. Die Schreiben enthielten neben Adresse und Festnetznummer auch einen vorausgefüllten Auftrag zum Anbieterwechsel, bei dem nur noch die IBAN ergänzt werden musste. Oft sei unklar gewesen, woher das Unternehmen die Daten hat. Laut Gayk blieb das Unternehmen „regelmäßig intransparent“.
Imitierte Designs und Namen
„Durch die Aufmachung der Schreiben und die Namensähnlichkeit zu einem anderen, sehr bekannten Telekommunikationsanbieter war vielen Verbraucher:innen zudem nicht bewusst, dass es sich nicht um ein Angebot für einen anderen Tarif bei ihrem bisherigen Anbieter handelte – sondern um das Angebot zum Anbieterwechsel“, heißt es von der LDI. Widerriefen die Betroffenen den Vertrag, nachdem sie den Wechsel bemerkt hatten, forderte das Unternehmen oft eine Schadensersatzpauschale.
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Unter anderem wegen der Missachtung der Betroffenenrechte und der Verletzung der Informationspflichten wurden Bußgelder in Höhe von 100.000 und 200.000 Euro verhängt. „Weder wurde auf Auskunftsansprüche der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten geantwortet noch auf den Wunsch nach Löschung oder auf Widersprüche gegen die Datenverarbeitung“, erläutert Gayk. „Dabei waren die Schreiben oder E-Mails dem Unternehmen entgegen seiner Einlassung in den meisten Fällen nachweisbar zugegangen.“ Angaben, etwa darüber, wer für die Datenerhebung verantwortlich ist, fehlten ebenfalls.
Die beschriebene Vorgehensweise erinnert stark an die Praktiken der Firma 1N Telecom aus Düsseldorf, gegen die Verbraucherzentralen seit Jahren vorgehen. Auch hier wird Kunden durch irreführende Post und eine gezielte Namensähnlichkeit ein Anbieterwechsel untergeschoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens bereits für unwirksam erklärt. Dennoch versucht 1N Telecom laut Verbraucherschützern weiterhin über Inkassounternehmen wie TPI Investment Geld von Betroffenen einzutreiben, oft mit „Vergleichsangeboten“ unter Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Ob es sich bei dem von der LDI NRW mit dem Bußgeld belegten Unternehmen um 1N Telecom handelt, wurde offiziell nicht bestätigt.
(mack)