Bildungsminister Teuber: Warten auf den zweiten Digitalpakt und eine Dauerlösung
Für die Digitalisierung der Schulen gibt es eine Pakt-Strategie, die keine Dauerlösung ist. Der rheinland-pfälzische Bildungsminister kritisiert das erneut.
(Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com)
Das Geld aus dem ersten Digitalpakt für Schulen hat Rheinland-Pfalz komplett abgerufen, von 2026 bis 2031 soll nun der Digitalpakt 2.0 gelten. Der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) sehnt den Start des neuen Pakts herbei, erneuert aber auch seine Forderung, dass die Finanzierung für die digitale Schulausstattung langfristig gesichert werden muss.
Teuber erklärte gegenüber der dpa, dass Digitalisierung eine Daueraufgabe für Schulen und Schulträger sei, deshalb sei auch eine Dauerlösung mit einer Verstetigung der Bundesmittel erforderlich. Zwar verfüge Rheinland-Pfalz über eigene Mittel für die digitale Ausstattung der Schulen, aufgrund des großen Bedarfs in den Schulen müsse es aber die finanzielle Unterstützung vom Bund geben.
Veränderte Kostenbeteiligungen und eine Förderlücke
Ende 2024, nach monatelangem Ringen – erschwert durch das Aus der Ampel-Regierung – einigten sich Bund und Länder auf den Digitalpakt 2.0. Demnach sollen beide Seiten in den kommenden sechs Jahren jeweils 2,5 Milliarden Euro in die digitale Ausstattung der Schulen investieren – eine Verschlechterung für die Länder. Beim ersten Digitalpakt, der 2019 startete und mit Ende der Antragsfrist im Mai 2024 auslief, hatte sich der Bund zunächst mit 5 Milliarden Euro an der Digitalisierung der Schulen beteiligt. 90 Prozent der Ausgaben wurden dabei vom Bund getragen, Länder und Kommunen mussten nur zehn Prozent übernehmen. Durch die Corona-Pandemie waren die Bundesmittel des ersten Digitalpakts im Jahr 2020 auf insgesamt 6,5 Milliarden Euro aufgestockt worden; 500 Millionen Euro wurden speziell für Dienstlaptops für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt, 500 Millionen zur Beschaffung von Leihlaptops für bedürftige Schüler und weitere 500 Millionen zur Finanzierung von IT-Administratoren für Schulen. Durch das Ende der Antragsfrist für den ersten Digitalpakt im Mai 2024 und einem Start des zweiten Digitalpakts im Jahr 2026 ist eine schon früh befürchtete Förderlücke entstanden.
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Sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW, RLP) als auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hatten eine Verstetigung der Mittel für die digitale Ausstattung in Schulen in der Vergangenheit gefordert. Bildungsminister Teuber hatte dies bereits in diesem Sommer, während der Bildungsministerkonferenz in Wismar, getan.
(kbe)