Digitalpakt 2.0 – erneut 5 Milliarden, die nun hälftig geteilt werden

Wie der versprochene Digitalpakt 2.0 genau aussehen wird, blieb lange unsicher. Nun gibt es eine letzte politische Einigung. Eine Dauerlösung ist sie nicht.

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Ein kleines Glas mit Münzen, auf dem ein aus Pappe nachgebildeter Graduierten-Hut liegt, auf einem Stapel Schulbücher. Im Hintergrund eine Schultafel.

(Bild: ITTIGallery/Shutterstock.com​)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Dieses Mal wird hälftig geteilt – das ist nun abschließend geklärt. Bund und Länder haben sich während der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf die endgültige Ausgestaltung des neuen Digitalpakts geeinigt. Wie schon der „Digitalpakt Schule“ wird auch der „Digitalpakt 2.0“ initial mit fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen ausgestattet. Dieses Mal sollen die Länder aber die Hälfte der Kosten tragen und zu einer Verstetigung von Mitteln für die digitale Infrastruktur im Schulsystem trägt der Pakt erneut nicht bei. Er soll aber weniger bürokratische Hürden stellen.

Der erste Digitalpakt (2019–2024) war finanziell vorteilhafter für die Länder, die nur 10 Prozent der Kosten übernehmen mussten. Durch die Corona-Pandemie wurde dieser auch noch um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Am Digitalpakt 2.0 sollen sich Bund und Länder jetzt mit je 2,5 Milliarden Euro hälftig von 2026 bis 2030 beteiligen. Der Bundesanteil soll dabei größtenteils aus dem Sondervermögen für „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen, das 500 Milliarden Euro umfasst.

Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, sieht im Digitalpakt 2.0 einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Schulen und auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Sie hob hervor, dass für den Digitalpakt 2.0 vereinfachte Verwaltungsprozesse und auch die Förderung länderübergreifender Projekte (Länderübergreifende Vorhaben, LüV) sicherstellen, „dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren“. Mit dem Digitalpakt 2.0 werde „die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft“ geschaffen, „damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen“.

Wenig beschönigend erklärte sie des Weiteren, dass die deutsche Schulbildung mit dem Pakt 2.0 „digital anschlussfähig“ wird. Dass vornehmlich die Länder die Verantwortung für Bildung tragen, machte sie auch deutlich: „Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben“. Damit der Bund überhaupt Gelder für die Digitalisierung der Schulen in den Ländern über einen Digitalpakt bereitstellen konnte, musste 2019 das Grundgesetz geändert werden.

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Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 sei die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunale Schulträger könnten künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten. Dies reduziere den Bürokratieaufwand und könne für eine schnellere und unkomplizierte Umsetzung sorgen. Der sonst als großes Hindernis gesehene Föderalismus wird durch die LüV etwas aufgebrochen. Demnach können sich nun zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Dies verstärke die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleiste „eine effizientere Nutzung der Mittel“.

Die Mittel des Digitalpakt 2.0 sollen zudem jetzt auch explizit für Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen genutzt werden dürfen. Dies geschieht durch die Pakt-Strategie aber erneut nur bis zum Auslaufen des Programms und ist keine Dauerlösung, wie sie etwa der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) zuletzt gefordert hat. Auch neue Förderlücken wie beim Digitalpakt Schule scheinen damit vorprogrammiert.

Ein weiteres Element sei die Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen", erklärte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), welche die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stelle. Der Bund werde bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren. Dies geschehe mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle. Ziel sei es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf neue Anforderungen vorzubereiten.

(kbe)