Industrieverbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien

Das kommende Batteriedurchführungsgesetz könnte verhindern, dass einige Batterien in den Verkauf gelangen. Drei Verbände fordern eine Aussetzung des Gesetzes.

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Ein Stück unbekanntes, dunkles Material in Form einer Batterie, das in Richtung Himmel gehalten wird. In der Mitte ist ein Ausschnitt in Form eines Blitzes, durch den der Himmel zu sehen ist.

(Bild: sommart sombutwanitkul/Shutterstock.com)

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  • dpa

Vor einem möglichen Verkaufsstopp für Batterien haben drei wichtige Industrieverbände gewarnt. Grund sind organisatorische Probleme bei der Entsorgungs-Infrastruktur.

Nach Darstellung der Industrieverbände VDMA, ZVEI und Bitkom dürften bei strenger Auslegung des neuen Batteriedurchführungsgesetzes vom 16. Januar 2026 an Hunderttausende Batterien nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Akkus werden für medizinische Geräte, Gabelstapler und Logistikfahrzeuge sowie zahlreiche Alltagsprodukte vom Haushaltsgerät bis zur Unterhaltungselektronik benötigt.

Den Verbänden zufolge gibt es nach neuen gesetzlichen Vorgaben bislang nur eine zugelassene „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH). Diese soll für die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien erledigen. Als Voraussetzung für die Neuzulassung würden von der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hohe, bislang nicht erhobene Sicherheitsleistungen verlangt.

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Eine alleinige OfH reiche nicht aus, um alle Hersteller bis zur gesetzten Frist am 15. Januar aufzunehmen, argumentieren die Verbände und fordern eine Aussetzung (Moratorium) der neuen Regeln über dieses Datum hinaus. Mit den mangelnden OfHs fehle die praktische Grundlage, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

(olb)