Stromkosten für Wärmepumpen senken: So holen sich Haushalte Umlagen zurück
Wärmepumpen-Besitzer können Stromkosten sparen. Mit einem Antrag holen sie sich das Geld für bestimmte Umlagen zurück – rückwirkend und ohne Umbau.
(Bild: Vaillant / Bundesverband Wärmepumpe)
Viele Besitzer einer Wärmepumpe zahlen mehr für ihren Strom als nötig. Sie können ihre Stromrechnung spürbar senken – ohne neue Technik, ohne Umbau, sondern mit einem einfachen Antrag.
Mit dem sichern sie sich eine Stromkostenrückzahlung für bestimmte Umlagen auf den Strompreis. Das Stromkostenprivileg für Wärmepumpen ist eigentlich ein alter Hut – neu ist aber, dass es jetzt tatsächlich gilt und Sie sich bereits gezahlte Umlagen zurückholen können.
- Besitzer von Wärmepumpen können sich KWKG‑ und Offshore-Umlagen erstatten lassen, müssen dafür aber selbst aktiv werden.
- Die Umlagenbefreiung wird rückwirkend beantragt und ist an feste Fristen gebunden.
- Voraussetzung für die Umlagenbefreiung ist eine separate messtechnische Erfassung des Wärmepumpenstroms.
- Bei neuen Wärmepumpen ist ein zweiter Zähler nicht automatisch sinnvoll, da Kosten und §14a‑Netzentgeltmodelle gegeneinander abgewogen werden müssen.
Welche Voraussetzungen Haushalte dafür erfüllen müssen, welche Fristen gelten und wie Sie die Rückerstattung beantragen, zeigt der Artikel auf.
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