Digital Health: E-Rezept jetzt auch fĂĽr die Bundespolizei
Seit 2026 können Bundespolizistinnen und ‑polizisten Rezepte als E‑Rezept erhalten.
Die E-Rezept-App
(Bild: Sorapop Udomsri / Shutterstock.com)
Seit dem Januar 2026 sind auch rund 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten an das E-Rezept angebunden, wie die Gematik mitteilt. Damit können auch Bundespolizisten ihre Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel damit ebenfalls als E‑Rezept über die Telematikinfrastruktur (TI) – die Gesundheitsdateninfrastruktur – erhalten.
Bereits seit April 2025 stehen den Heilfürsorgeberechtigten der Bundespolizei eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie das Versichertenstammdaten‑Management (VSDM) – ebenfalls TI-Anwendungen – zur Verfügung. In der E-Rezept-App war für Ende November bereits ein Information dazu hinterlegt.
(Bild:Â E-Rezept-App der Gematik)
Die Gematik hat in dem Zuge auch ihre E‑Rezept-App für iOS und Android erweitert: Bei der Auswahl der Versicherungsart gibt es nun die Option „Anders versichert“. In der Auswahl der Versicherungsart steht auf iOS und Android nun die Option „Anders versichert“ bereit. Diese soll perspektivisch auch weiteren Personengruppen von Bundes‑ oder Landeseinrichtungen offenstehen, sofern deren Kostenträger beziehungsweise Heilfürsorge an die TI angebunden ist. Außerdem ist es mit der App auch möglich, einen Eintrag im Organspenderegister zu tätigen. Seit 2021 haben im Play Store mehr als eine Million Menschen die E-Rezept-App heruntergeladen, und auch die Bewertungen haben sich gegenüber dem Start des E-Rezepts verbessert. Nutzerinnen und Nutzer können aus der E-Rezept-App heraus zudem an einer Umfrage für Feedback und Verbesserungsvorschläge teilnehmen.
Ohne Sonderregelungen
Die Bundespolizei erklärte auf Anfrage von heise online, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und das E‑Rezept ohne Sonderregelungen umgesetzt worden seien, um Abweichungen von den etablierten Verfahren zu vermeiden. Bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) habe man sich aufgrund der hohen Komplexität des Themas und der Rolle als erster sonstiger Kostenträger für ein schrittweises Vorgehen entschieden, teilte die Bundespolizei mit.
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Bisherige Erfahrungen hätten gezeigt, „dass bisher vor allem die fehlende Konsistenz in den bestehenden Regelungen betreffend der sonstigen Kostenträger und die daraus resultierenden Überraschungen keine längerfristige Planung ermöglichen“. Die Bundespolizei arbeite mit Hochdruck daran, „die notwendigen Voraussetzungen analog der gesetzlich Versicherten zu schaffen“.
Die Bundeswehr arbeitet derzeit an der Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePABw). Im Sommer 2025 gewann CompuGroup Medical (CGM) eine große Ausschreibung zur Digitalisierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die dabei eingesetzten Arzt‑ und Zahnarztinformationssysteme sind nach Angaben der BWI grundsätzlich in der Lage, Gematik‑konforme ePA‑Daten zu befüllen. Ein gesonderter Auftrag für die ePABw – das Pendant zur „ePA für alle“ – soll vergeben werden, womit die Bundeswehr perspektivisch eine vergleichbare digitale Patientenakte wie gesetzlich Versicherte erhält.
(mack)