Interview: "Datenschutz schützt die Schwächeren gegenüber mächtigen Akteuren"

Datenschutz steht politisch unter Druck. Warum er für Freiheit, Demokratie und nachhaltige Innovation notwendig ist, erklärt Prof. Tobias Keber im Gespräch.

vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Schloss in roter Farbe, darum herum weitere Schlösser

(Bild: Ole.CNX / Shutterstock.com)

Lesezeit: 8 Min.

Die Zahl der Datenschutzbeschwerden und -eingaben von Bürgerinnen und Bürgern stieg 2025 sprunghaft an. In NRW verzeichnete die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk fast 45 Prozent mehr Eingaben als im Vorjahr – insgesamt über 18.000. Auch andere Datenschutzbehörden berichten von ähnlichen Entwicklungen. „Eines zeigt der Anstieg der Beschwerden sehr deutlich: Die Bürger:innen wollen, dass auf ihre Datenschutzrechte geachtet wird“, betont Gayk.

In Hamburg stiegen die Beschwerden 2025 um 62 Prozent, besonders stark betroffen: soziale Netzwerke, Datingplattformen und KI‑Anwendungen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs spricht von einer „großen Herausforderung“ für die Aufsichtsbehörden – ausgelöst nicht zuletzt durch neue KI‑Angebote und eine wachsende Sensibilisierung der Bevölkerung. In Berlin meldete Datenschutzbeauftragte Meike Kamp für 2025 einen Anstieg der Eingaben um rund 50 Prozent – auffällig sei, dass viele Beschwerden mithilfe von KI‑Chatbots formuliert wurden, die die Behörde zugleich sichtbarer machen, aber auch falsche Erwartungen an rechtliche Bewertungen wecken.

Das Interesse am Datenschutz scheint zu wachsen. Gleichzeitig wächst die Sorge vor einer Entmachtung der Behörden und einer Schwächung der Datenschutz-Grundverordnung. Gayk warnt im Interview vor politischen „Schnellschüssen“, die unter dem Schlagwort Entbürokratisierung oder Innovationsförderung zu einem Abbau von Rechten der Bevölkerung führen könnten. Während auf EU‑Ebene über Omnibus‑Verfahren zur Reform von DSGVO und KI‑Verordnung diskutiert wird und national über eine Neuordnung der Datenschutzaufsicht, warnen die Datenschützer davor, Datenschutz auf ein vermeintliches Innovationshemmnis zu reduzieren.

Videos by heise

Wie sich Innovation und Grundrechtsschutz dennoch zusammendenken lassen, warum KI‑Reallabore keine rechtsfreien Räume sein dürfen und weshalb Datenschutz für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar ist, erläutert Prof. Tobias Keber, Landesdatenschutzbeauftragter in Baden‑Württemberg und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026, im Gespräch mit heise online. Er plädiert dafür, dass sich die Datenschutzbehörden konstruktiv in die laufenden Reformprozesse einbringen, Optimierungspotenziale im Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsakte nutzen und zugleich die international anerkannten europäischen Schutzstandards sichern. Dazu brauche es stärkere Kooperationen – auch über die Datenschutzaufsicht hinaus – sowie praxisnahe Orientierungshilfen für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.

Tobias Keber ist seit Juli 2023 Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg.

(Bild: LfDI BW)

Spüren Sie in Ihrer Arbeit eine wachsende Skepsis gegenüber Datenschutz?

Menschen wenden sich an uns, möchten Beratung, besuchen unsere Schulungen, reichen Beschwerde ein, weil sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden. Sie möchten, dass wir solchen Fällen nachgehen. Wir haben im Jahr 2025 über 7.600 Beschwerden erhalten und damit 90 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 waren es knapp 4.000 Beschwerden. Aber dennoch: Ja. Ich merke, dass sich der Datenschutz immer häufiger rechtfertigen und erklären muss. Es geht um den Schutz eines Grundrechts, das für die Informationsgesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Dabei geht es auch um den Schutz der Schwächeren gegenüber mächtigen Akteuren, unabhängig davon, ob dies Wirtschaftsunternehmen oder staatliche Akteure sind.

Datenschutz ist kein Selbstzweck. Er sorgt dafür, dass Menschen sich frei bewegen, frei entscheiden und frei wählen können. Deshalb ist Datenschutz auch im Primärrecht der Europäischen Union, der EU-Grundrechte-Charta fest verankert. Bei aller gebotenen Diskussion um Vereinfachung, Entschlackung und Entbürokratisierung muss im Ausgangspunkt doch klar sein, dass wir in Europa eine an Grundrechten orientierte, regelbasierte Ausgestaltung von Digitalisierung und Technisierung wollen.

Politisch wird immer lauter gefordert, schneller zu innovieren – notfalls durch Deregulierung. Wie passt das zusammen?

Innovation ist wichtig, keine Frage. Aber wenn Innovation nur möglich sein soll, indem man Grundrechte abbaut, dann ist das keine nachhaltige Innovation. Genau deshalb haben wir MindBW mitbegründet, das sich auch mit KI-Reallaboren befasst: als Initiative für menschenzentrierte Innovation. Der Mensch soll nicht nur rhetorisch, sondern tatsächlich im Mittelpunkt stehen. Innovation und Datenschutz passen sehr gut zusammen und sind kein Widerspruch.

Was genau ist MindBW – und was unterscheidet es von bisherigen Reallaboren?

MindBW ist zunächst ein Netzwerk, das interdisziplinär arbeitet: Technik, Ethik, Recht, Verwaltung, Gesundheitsforschung, Verbraucherschutz. Baden-Württemberg hat bereits viele Reallabore – wir sprechen von über derzeit 20 aktiven. Die haben viel Expertise aufgebaut.

Der entscheidende Unterschied kommt jetzt aber mit der KI-Verordnung der EU. Sie sieht erstmals KI-Reallabore mit rechtlicher Wirkung vor. Das heißt: In diesen Sandboxes sind bestimmte datenschutzrechtliche Erleichterungen möglich, etwa eine zweckändernde Weiterverarbeitung von Daten – unter klar geregelten Bedingungen.

Klingt nach viel Freiheit. Besteht da nicht die Gefahr des Missbrauchs?

Nein, denn ein KI-Reallabor ist kein rechtsfreier Raum. Jedes Projekt hat einen klaren Plan, Meilensteine und eine feste Laufzeit. Gerade aus den klassischen Reallaboren haben wir gelernt, dass endlose Testphasen problematisch sein können. Das soll sich bei KI-Reallaboren nicht wiederholen.

Was haben Unternehmen oder Forschungseinrichtungen konkret davon?

Sie bekommen eine geschützte Experimentierumgebung und vor allem Rechtssicherheit. Am Ende steht ein Abschlussbericht, der klar sagt: Was ist zulässig, was nicht. Das ist für Unternehmen extrem wertvoll. KI-Reallabore können enorm hilfreich sein für Fortschritt, wir sollten die Gelegenheit dafür in Baden-Württemberg nicht ungenutzt lassen. Da wir uns als lernende Behörde verstehen, nützt der Erkenntnisgewinn der KI-Reallabore auch unserer täglichen Arbeit.

Wer ist bei MindBW dabei?

Das Projekt ist breit aufgestellt, so sind etwa Forschende aus dem Gesundheitsbereich mit dabei, das Institut für Digitale Ethik, das Applied AI Institute for Europe am IPAI Heilbronn (Anm. d. Red.: Innovationspark Künstliche Intelligenz) und meine Behörde. Wir bündeln gleichermaßen technische, rechtliche, gesellschaftliche und aufsichtsbehördliche Expertise. Das Netzwerk ist noch im Aufbau, aber das Kernteam ist bereits sehr funktionsfähig.

Sie haben für 2026 den Vorsitz der Datenschutzkonferenz (DSK) übernommen. Was ist Ihnen dabei besonders wichtig?

Jetzt spreche ich als DSK-Vorsitzender: Die DSK hat neben dem Ziel, die Datenschutzgrundrechte zu wahren, auf eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts hinzuwirken und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Das Narrativ, die DSK sei sich ständig uneinig, stimmt nicht. Im Gegenteil: Das in der Geschäftsordnung angelegte Streben nach Einvernehmen ist tatsächlich innerhalb der in der Konferenz behandelten Sachfragen der Regelfall. Ist das ausnahmsweise nicht so, kann es auch Mehrheitsentscheidungen geben.

Was die Fortentwicklung des Datenschutzes angeht, stehen mit den Omnibusverfahren unter anderem gesetzliche Änderungen der DSGVO und der KI-VO an, die wir konstruktiv begleiten wollen. Insgesamt wird es für eine zeitgemäße Datenschutzaufsicht wichtig sein, mit einer zunehmenden Zahl beteiligter Akteure im Daten-, KI- und Digitalrecht konstruktiv und effizient zusammenzuarbeiten.

Sie haben es angesprochen: Auf EU-Ebene läuft die Reformdebatte zur DSGVO – Stichwort „Omnibus-Verfahren“. Warum sehen Sie das kritisch?

Das Omnibus-Verfahren ist ursprünglich dafür gedacht, Schreibfehler zu korrigieren. Jetzt diskutiert man dort zum Teil über grundlegende Dinge: die Definition personenbezogener Daten, die Einführung von Rechtsgrundlagen für Training und Einsatz von KI sowie Modifikationen bei den Betroffenenrechten. Das sind keine Kleinigkeiten. So etwas im Schnellverfahren zu machen, birgt das Risiko einer Verschlechterung der Rechtslage. Auch für mehr Rechtssicherheit ist nicht jeder der Vorschläge der Kommission dienlich. Wir bringen uns als DSK konstruktiv in die Debatte ein. Die DSK hat im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass die Reformüberlegungen der Kommission an anderer Stelle zu kurz greifen und Verbesserungspotenzial unbeachtet lassen. So könnten etwa die Hersteller von Produkten stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Produkte datenschutzkonform auszugestalten. Kleine und mittlere Unternehmen würden bei der Auswahl und dem Einsatz solcher Produkte damit nicht mehr die datenschutzrechtliche Hauptlast tragen.

Auch national gibt es Diskussionen – etwa über die Entmachtung der Landesdatenschutzbehörden. Wie realistisch ist das?

Politisch werden gegenwärtig unterschiedliche Modelle diskutiert, unter anderem die Stärkung der DSK durch eine Geschäftsstelle. Das befürworten wir als DSK ausdrücklich. Es liegt bisher noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor.

Warum ist Datenschutz aus Ihrer Sicht unverzichtbar?

Datenschutz ist kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für Freiheit, Demokratie und wertebasierte Innovation. Wer ihn leichtfertig opfert, merkt oft erst zu spät, was verloren gegangen ist.

(mack)