Merz stellt Telefon-AU infrage
Die Zahlen zum Krankenstand werden seit 2022 genauer erfasst, die Zahlen steigen an. Merz macht die telefonische Krankschreibung verantwortlich.
(Bild: penofoto / Shutterstock.com)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat laut dpa angesichts des hohen Krankenstands in Deutschland erneut Zweifel an der telefonischen Krankschreibung geäußert. Im Wahlkampf vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg sagte Merz, Beschäftigte kämen im Schnitt auf rund 14,5 Krankentage im Jahr. „Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“, fragte er und kündigte Gespräche mit dem Koalitionspartner SPD an. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei während der Corona-Pandemie sinnvoll gewesen, müsse heute aber überprüft werden.
Dabei blendet die Debatte nach Ansicht von Ärztinnen und Ärzten den Entstehungskontext der Regelung aus. Die telefonische AU wurde 2020 als pandemiebedingte Ausnahmeregelung eingeführt, anschließend mehrfach befristet verlängert und jeweils neu bewertet. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss schließlich eine dauerhafte Regelung, allerdings unter klaren Voraussetzungen: Die Patientinnen und Patienten müssen der Praxis bekannt sein, und es dürfen keine schweren Symptome vorliegen.
Ärzte: Abschaffung verhindert keinen Krankheitstag
Die Ärzteschaft reagierte bereits in der Vergangenheit kritisch auf die politische Infragestellung. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnete die Telefon-AU als eine der wenigen gelungenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Eine Abschaffung würde die Praxen zusätzlich belasten, ohne den Krankenstand zu senken. Auch Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sah in der Vergangenheit keinen Zusammenhang zwischen Telefon-AU und steigenden Fehlzeiten. Als es die eAU noch nicht gab, sei der Zettel, der an die Krankenkassen ging, häufig nicht weggeschickt worden, „sondern nur den, der an seinen Arbeitgeber ging."
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Die telefonische Krankschreibung ändere nichts daran, ob Menschen krank sind, sondern nur daran, wie sie versorgt werden. Der Hausarzt Marc Hanefeld kommentiert dazu „Wenn jemand nicht zur Arbeit will und mir gegenüber Beschwerden behauptet, kann ich das fast nie entkräften. Wie denn auch? Das hat schon früher bei den Eltern gut geklappt, wenn man nicht zur Schule wollte.“
Die Behauptung, die Telefon-AU sei für den Anstieg der Zahlen verantwortlich, wird daher scharf zurückgewiesen. „Wer behauptet, dass die telefonische AU an diesen Zahlen ‚schuld sei‘, ist entweder ein Amateur oder ein Lügner. Beides halte ich für Menschen in Regierungsverantwortung für inakzeptabel,“ so Hanefeld.
eAU verzerrt die Statistik
Den Anstieg der Krankmeldungen erklären Ärzte und Krankenkassen primär mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Anfang 2022. Seitdem werden alle ausgestellten AUs vollständig und automatisch an die Krankenkassen übermittelt. Zuvor kamen viele Meldungen dort nie an, weil Versicherte den Papierdurchschlag nicht einreichten. Den Nachweis können etwa Arbeitgeber dann beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen abfragen – unter Angabe bestimmter Informationen wie dem Namen des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum, die Versichertennummer und die Betriebsnummer.
Hinzu komme ein Konstruktionsproblem: Eine „Gesundschreibung“ existiert weiterhin nicht. Meldet sich jemand früher arbeitsfähig, wird dies nur beim Arbeitgeber registriert – nicht aber bei der Krankenkasse. In der Statistik bleiben somit allein die ausgestellten AUs sichtbar, nicht die tatsächlichen Fehltage.
Nach Berechnungen der DAK-Gesundheit erklärt dieser reine Meldeeffekt je nach Diagnose rund 60 Prozent und mehr des Anstiegs. Weitere Faktoren sind verstärkte Infektionswellen, insbesondere Atemwegserkrankungen und Covid-19: Speziell akute Atemwegsinfektionen werden häufiger behandelt und gemeldet als vor der Pandemie (PDF). Eine im Fachjournal The Lancet Infectious Diseases veröffentlichte Kohortenstudie zeigt, dass Menschen im Jahr nach einer überstandenen Covid‑19‑Infektion ein deutlich erhöhtes Risiko für weitere – insbesondere respiratorische – Infektionen haben.
Auch das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung kommt zu dem Schluss, dass der Großteil des Anstiegs auf eine bessere Datenerfassung, Atemwegserkrankungen und die Pflicht zur Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückzuführen ist.
Kein Hinweis auf systematischen Missbrauch
Mehrere Studien sehen zudem keinerlei Hinweise auf systematischen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung. So berichtete die dpa über eine AOK-Studie, die keine Anzeichen für Missbrauch sah. Auch andere Krankenkassen konnten keinen Anstieg der Fehltage durch die Telefon-AU feststellen. In der AOK-Studie bewerteten drei von vier Beschäftigten die Regelung als sinnvoll, unter anderem weil Arztpraxen entlastet und Ansteckungen in Wartezimmern vermieden werden.
Paradoxerweise berichten Ärzte sogar vom Gegenteil: Weil viele Arbeitgeber inzwischen bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, suchen Patientinnen und Patienten auch bei leichten Infekten die Praxen auf. Das führe zu mehr Arztkontakten und mehr Krankschreibungen – ein Effekt, der den statistischen Anstieg zusätzlich verstärkt.
Politischer Streit hält an
Wie die dpa weiter meldet, werfen Linke und BSW Merz vor, Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen. BSW-Chef Fabio De Masi kritisierte, das Problem sei nicht der Krankenstand, sondern die „miserable Wirtschaftspolitik“. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei zudem keine Abschaffung, sondern lediglich eine Anpassung zur Missbrauchsvermeidung vorgesehen. Dennoch fordern Union und Arbeitgeberverbände laut dpa weiterhin Korrekturen – bis zu Karenztagen oder Einschränkungen der Lohnfortzahlung. Ärzte warnen jedoch davor, eine dauerhaft etablierte und evaluierte Regelung auf Basis missverstandener Zahlen wieder infrage zu stellen – und damit ein ohnehin stark belastetes Versorgungssystem weiter unter Druck zu setzen.
KBV-Chef Gassen fordert Ende von "Bagatell-AUs"
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellt sich in einem Interview mit dem Tagesspiegel hinter die Aussage des Kanzlers und verweist auf Deutschlands Position im internationalen Vergleich: „Deutschland hat im internationalen Vergleich einen sehr hohen Krankenstand. Im Vergleich der OECD und der EU arbeiten wir dabei auch noch weniger als fast alle anderen Länder – weniger arbeiten eigentlich nur noch die Franzosen, deren Wirtschaft aber in einer tiefen Krise steckt. Gleichzeitig gehen wir relativ früh in Rente. Das sind die nüchternen Fakten.“
Er nutzt die Debatte und fordert nicht nur die komplette Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. „Die Telefon‑AU gehört abgeschafft, und die Pflicht zur AU in den ersten drei Tagen gleich mit“, so Gassen. Er will verhindern, dass Patienten wegen jeder Kleinigkeit eine Arztpraxis aufsuchen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten. Sein Vorschlag zielt darauf ab, die Praxen von jährlich rund 27 Millionen medizinisch unnötigen Kontakten für „Bagatell-AUs“ zu entlasten. Patienten, die eine volle Praxis meiden wollen, können sich weiterhin im Rahmen einer Videosprechstunde krankschreiben lassen.
Zahlen zum Krankenstand nur bedingt vergleichbar
Der OECD-Vergleich hinkt jedoch. Gassen ignoriert, dass die Zahlen international kaum vergleichbar sind. Es gibt außer Deutschland kaum ein Land, in dem eine ärztliche Krankschreibung sofort an die Krankenkasse gemeldet und statistisch erfasst wird. Eine Sonderanalyse des IGES-Instituts für die DAK-Gesundheit (PDF) zu „Krankheitsbedingte Fehlzeiten im europäischen Vergleich“ von Anfang 2025 stützt die Kritik. Demnach sind die Zahlen zum Krankenstand nur eingeschränkt vergleichbar. In der Analyse heißt es unter anderem: „Eine wesentliche Schwierigkeit in der Vergleichbarkeit besteht darin, dass in keinem Land die bezahlten Fehlzeiten vollständig erfasst werden und sich der Grad der Untererfassung zwischen den Ländern stark unterscheidet. Beides hängt [...] von den jeweiligen Prozessen der Lohnfortzahlung, Krankschreibung und den Meldeverfahren ab.“
Letzten Abschnitt zur Aussage von KBV-Chef Gassen ergänzt.
(mack)