Wärmepumpen‑Kosten senken: Förderung, Netzentgelt und Umlagen-Befreiung im Check
Wärmepumpen werden nicht nur beim Kauf gefördert: Netzentgelt-Rabatt und Umlagen-Befreiung senken Stromkosten. Ein Überblick über Mechanismen und Fallstricke.
(Bild: Viessmann)
Wer heute eine Wärmepumpe einbauen will, trifft keine reine Technikentscheidung. Es geht um zehntausende Euro, um laufende Stromkosten – und um die Frage, wie viel der Staat davon abfedert.
Dabei unterstützt der Bund auf mehreren Ebenen: Er bezuschusst den Kauf selbst und senkt mit verschiedenen Maßnahmen auch die Betriebskosten. Das Problem: Die staatliche Unterstützung ist alles andere als selbsterklärend.
- Der KfW-Zuschuss senkt die hohen Anfangsinvestitionen, ist aber an technische und vertragliche Bedingungen geknüpft.
- Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG sind keine Förderung, sondern eine Gegenleistung für die netzdienliche Steuerung, deren Nutzen vom gewählten Modul abhängt.
- Die Umlagen-Befreiung ist ein gesetzliches Privileg mit geringerer finanzieller Wirkung, das zwingend einen separaten Zähler und einen jährlichen Antrag erfordert.
- Der separate Zähler ist der technische Dreh- und Angelpunkt für verbrauchsabhängige Entlastungen (Modul 2, Umlagen-Befreiung), erhöht aber Komplexität und Kosten.
- Keine der Entlastungen ist ein Selbstläufer; der finanzielle Nutzen hängt von der aktiven Wahl, Beantragung und Prüfung durch den Betreiber ab.
In der Praxis bedeutet das: Man muss Anträge stellen, unterschiedliche Zuständigkeiten überblicken und feste Reihenfolgen einhalten – wer das System überblickt, holt mehr für sich heraus. Der Artikel gibt einen Überblick über das Fördersystem, entwirrt die Zusammenhänge – und hilft, Förderansprüche nicht unnötig zu verspielen.
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