Patentklage: Disney+ streicht Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Filme in Deutschland

Ein US-Patentverwerter hat einstweilige Verfügungen gegen Disney+ erwirkt, weshalb der Dienst im Premiumabo nun nicht mehr bestmögliche Bildqualität bietet.

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Disney+-Logo vor Filmszene aus Star Wars

(Bild: AFM Visuals/Shutterstock.com)

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Ein Patentstreit zwischen Disney und der Firma InterDigital verschlechtert das Disney+-Abo fĂĽr Kunden in Deutschland: Nach einer Entscheidung des Landgerichts MĂĽnchen darf Disney+ Streaming-Inhalte in Deutschland nicht mehr in 3D, in HDR10+ oder in Dolby Vision bereitstellen.

Schon seit einigen Wochen berichteten Nutzer, bei Disney+ trotz Premiumabo keine Inhalte mehr mit einem Videobild in den dynamischen HDR-Formaten Dolby Vision und (vor allem in Bezug auf Samsung-TVs) HDR10+ abrufen zu können. Inhalte mit erhöhtem Kontrastumfang gibt es zwar noch, aber bestenfalls in der statischen Grundform HDR10. Bei der Redaktion der Mac & i meldeten sich zudem Leser, die über die Disney+-App auf ihrer Apple Vision Pro auf einmal keine 3D-Filme mehr abrufen können. Die 3D-Videos waren bislang ein Aushängeschild für Apples VR-Brille.

Anfangs hatten viele noch die Hoffnung, dass es sich nur um einen technischen Fehler handelt – zumal der Support von Disney+ nach Leserangaben noch Tipps gab, welche Einstellungen am TV für Dolby Vision aktiviert sein müssen. Mittlerweile ist jedoch klar, dass der Dienst die HDR- und 3D-Fassungen willentlich entfernt hat. So sind auf den offiziellen Hilfeseiten im Internet alle Hinweise auf Dolby Vision verschwunden, zudem wurde der Satz „Hinweis: 3D-Inhalte sind in Deutschland zurzeit nicht auf Disney+ verfügbar.“ hinzugefügt. Das Problem betrifft nur Deutschland: Die Website des britischen Ablegers führt etwa weiterhin auf, dass mit dem Premiumabo bei Disney+ Inhalte mit Dolby Vision und – auf der Apple Vision Pro – in 3D abrufbar sind.

(Bild: Beim deutschen Ableger von Disney+ wurden alle Hinweise auf Dolby Vision und 3D entfernt (links), während etwa britische Nutzer noch Zugriff auf diese Fassungen haben.)

Eine Mitteilung zum Grund des Wegfalls von Inhalten in Dolby Vision, HDR10+ und 3D blieb Disney+ schuldig. Auch eine Nachfrage von heise online blieb bislang unbeantwortet. Viel deutet aber darauf hin, dass ein Patentrechtsstreit mit dem US-Unternehmen InterDigital Auslöser der aktuellen Entwicklungen ist. So entschied das Landgericht München im vergangenen November, dass Disney+ beim Streaming von Videos mit dynamischem HDR-Bild gegen Rechte von InterDigital verstößt. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Streaming-Dienst, wie aus einer Mitteilung von InterDigital hervorgeht. Disney+ sah sich daher offensichtlich gezwungen, die entsprechenden Inhalte zu entfernen.

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Das Urteil des Münchner Gerichts folgt auf eine separate Entscheidung desselben Gerichts, InterDigital eine einstweilige Verfügung wegen der Verletzung eines Patents durch Disney zuzusprechen, das ein Verfahren zum dynamischen Überlagern eines ersten Videostreams mit einem zweiten Videostream ermöglicht. InterDigital selbst gibt als Beispiel für diese Technik das Ausspielen von Untertiteln an. Diese sind aktuell aber bei Disney+ noch verfügbar. InterDigital hat entsprechende Klagen unter anderem auch vor US-Gerichten und in Brasilien gegen Disney+ eingereicht – und konnte sich vor einem Gericht in Rio de Janeiro ebenfalls bereits durchsetzen.

InterDigital ist in der Branche kein Unbekannter: Das Unternehmen, das zigtausende Patente vor allem aus den Bereichen Funktechnik und Videoverarbeitung hält, liegt seit etlichen Jahren mit großen Firmen wie Amazon, Microsoft, Samsung, Lenovo, Oppo, Nokia, Huawei und ZTE im Clinch. Kritiker sehen in InterDigital daher einen Patenttroll – was das Unternehmen mit der Begründung zurückweist, nicht nur Patente zu deren Verwertung aufzukaufen, sondern jährlich hunderte Millionen Dollar in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Für die Nutzer in Deutschland ist diese Unterscheidung ohnehin müßig: Zwar kann sich Disney gegen die einstweiligen Verfügungen rechtlich wehren, bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfte aber einige Zeit vergehen – in der die HDR- und 3D-Fassungen nicht zur Verfügung stehen. Zudem ist offen, ob Disney am Ende obsiegt beziehungsweise sich mit InterDigital einigt.

(nij)