SicherheitslĂĽcke: Tausch weiterer elektronischer Heilberufsausweise in Arbeit
Kunden von D-Trust und SHC+Care müssen ihre bereits ECC-fähigen elektronischen Heilberufsausweise tauschen. Wie viele das betrifft, ist unklar.
(Bild: Shutterstock.com/Kitinut Jinapuck)
Infolge der Umstellung der Verschlüsselung von RSA auf Elliptic Curve Cryptography (ECC) müssen zahlreiche Komponenten wie elektronische Heilberufsausweise ausgetauscht werden. Nach einer Fristverlängerung muss dies bis spätestens Ende Juni 2026 passieren. Einigen Ärzten, die bereits über ECC-Karten verfügen, droht jedoch ein weiterer Tausch: „Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip, die das ECC-Verfahren nutzen, dürfen nur noch bis spätestens 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden“, heißt es in der Information von D-Trust. Wie viele das betrifft, sagen die Verantwortlichen nicht.
Die Gematik schreibt dazu: „Die Schwachstelle betrifft ausschließlich den Verschlüsselungsalgorithmus ECC eines Kartenproduktes eines bestimmten Herstellers und ist mittlerweile behoben. Alle betroffenen Karten sind also bereits ECC-fähig. Im Rahmen der Umstellung von RSA zu ECC wurden den Kund:innen Karten ausgeliefert, die nicht von der Schwachstelle betroffen sind“.
Die MaĂźnahmen erfolgen in enger Abstimmung zwischen BSI, Bundesnetzagentur und Gematik. Aus regulatorischen und technischen GrĂĽnden werden alle betroffenen eHBAs sukzessive bis zu dem genannten Datum gesperrt.
Betroffen sind eHBA der Generation 2.1 der Anbieter SHC+Care und D-Trust, die auf Karten des Herstellers Idemia mit Infineon-Chips basieren. FĂĽr diese Chips war im September 2024 eine Schwachstelle in der ECDSA-Implementierung der Infineon-Kryptobibliotheken bekannt geworden (EUCLEAK). Die Gematik entzog den betroffenen Karten daraufhin im Januar 2025 durch einen Verwaltungsakt die Zulassung.
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Während D-Trust nach dem Entzug der Zulassung kurzfristig auf Karten des Herstellers Giesecke+Devrient umstellen konnte, ging SHC+Care juristisch gegen die Entscheidung der Gematik vor. Das Unternehmen klagte gegen den Zulassungsentzug der betroffenen Idemia-Karten und bekam vor dem Sozialgericht Schleswig Recht. Später bestätigte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein das Urteil (Aktenzeichen: L 5 KR 38/25 B ER). Das Sozialgericht habe zudem festgestellt, dass die Telematikinfrastruktur selbst nicht betroffen sei und keine akute Gefahr bestehe.
Auch mit den betroffenen Karten ließen sich weiterhin gültige qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen. Für die erfolgreiche Seitenkanalattacke EUCLEAK wären sowohl physischer Zugriff auf den Ausweis als auch die Kenntnis der individuellen PIN sowie Spezialausrüstung und Expertenwissen erforderlich.
So erkennen Betroffene ihre Karte
Nach Angaben von D-Trust lassen sich betroffene Karten einfach identifizieren: Auf der Rückseite ist der Schriftzug „Idemia“ aufgedruckt. Karten mit dem Schriftzug „G&D“ stammen vom Hersteller Giesecke+Devrient und sind nicht betroffen. Diese liefert D-Trust bereits seit Februar 2025 aus. Kunden mit betroffenen Karten werden laut D-Trust direkt per E-Mail informiert und müssen nicht selbst aktiv werden. Erste Ärzte sind nach Kenntnissen von heise online bereits von D-Trust informiert worden.
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„Der Austausch der betroffenen eHBAs hat im Januar 2026 gestartet. Dafür werden alle Kundinnen und Kunden persönlich kontaktiert und über die Austauschmöglichkeiten informiert“, heißt es von D-Trust auf Anfrage. Betroffene könnten „ihren bisherigen eHBA kostenfrei gegen eine Ersatzkarte mit identischer Laufzeit eintauschen. Alternativ kann auch eine Folgekarte mit einer neuen Laufzeit von fünf Jahren bestellt werden. Für die meisten Berufsgruppen gilt für Folgekarten auch ein Preisnachlass von 20 Prozent. Ebenfalls von der Schwachstelle betroffene Signatur- und Siegelkarten der D-Trust wurden bereits bis Ende 2025 ausgetauscht“, so D-Trust und verwies auf seine FAQ.
Laut SHC betreffe der Austausch „nur einen begrenzten Teil der von uns ausgegebenen eHBA“. Der Austausch sei bereits 2025 gestartet. „Ein signifikanter Teil der betroffenen Karten wurde bereits ausgetauscht, die verbleibenden erfolgen sukzessive“. Das Unternehmen will sicherstellen, alle Karten vor Fristende auszutauschen. „Der Austausch erfolgt so, dass den betroffenen Kundinnen und Kunden keinerlei Nachteile finanzieller Art oder im Praxisbetrieb entstehen“, sagte SHC gegenüber heise online.
(mack)