Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?
Im c't-Datenschutzpodcast diskutieren die Hosts mit Frederik Richter darĂĽber, ob Datenschutz Unternehmen ausbremst oder ihnen sogar Vorteile verschafft.
In der aktuellen Episode 152 der Auslegungssache widmen sich c't-Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Als Gast begrüßen sie dazu Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz. Anlass ist ein aktuelles Whitepaper der Stiftung, das selbstbewusst den Titel "Wirtschaftsvorteil Datenschutz" trägt.
Richter vertritt im Podcast die Position der Stiftung, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Er argumentiert, dass guter Datenschutz fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringt und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schafft: Vertrauen. Gerade in Zeiten, in denen die DSGVO oft als Innovationsbremse verschrien werde, wolle die Stiftung Datenschutz einen Gegenpol setzen und Datenschutz als Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ etablieren.
Bequemlichkeit vs. Datensparsamkeit
Die Diskussion im Podcast zeigt jedoch schnell, dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen. Während Einigkeit darüber besteht, dass Datenschutz Reputationsschäden verhindern kann, zweifeln die Hosts, dass er bereits heute ein echter Standortvorteil ist. Bleich verweist auf die Dominanz US-amerikanischer Konzerne, die oft nach dem Prinzip „Move fast and break things“ agieren und sich ihre marktbeherrschenden Positionen teils durch die Missachtung europäischer Standards gesichert haben. Auch die mangelnde Nachfrage der Kunden nach datenschutzfreundlichen Produkten wird thematisiert: Oft schlägt Bequemlichkeit die Datensparsamkeit.
Einig ist sich die Runde, dass im Datenschutzrecht die Bürokratie für kleine Unternehmen dringend abgebaut werden muss. Es sei unverhältnismäßig, wenn der Handwerksbetrieb um die Ecke dieselben Dokumentationspflichten erfüllen muss wie ein Großkonzern, obwohl das Risiko völlig unterschiedlich ist, betont Richter. Hier setzt die Runde ihre Hoffnungen in die anstehenden Reformen der DSGVO auf EU-Ebene.
Besonders kritisch sehen alle drei allerdings die Idee der Bundesregierung, betriebliche Datenschutzbeauftragte abzuschaffen. Das löse kein einziges Problem. Mehr Sympathie hat Richter für eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene, zumindest für länderübergreifende Sachverhalte. Die aktuelle Situation mit bis zu 17 unterschiedlichen Behördenmeinungen zum selben europäischen Recht sei nicht tragbar.
Bußgeld der Woche: 1,2 Mio. Euro der spanischen Datenschutzbehörde AEPD gegen einen Krankenhauskonzern (Infos von DSGVO-Portal)
Episode 152:
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(hob)