Montag: Kurzschlaf in autonomen Fahrzeugen, Datenhoheit bei Googles reCAPTCHA

Fahrtüchtigkeit nach Kurzschlaf + Google wird DSGVO-konformer + Renault-Verkaufsverbot im Patentstreit + Rückblick auf Oculus VR + Kryptobörse mit Bitcoin-Panne

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Autos auf erhöhten Stadtautobahnen; Montag: Auto-Schlaf, Google-Datenverzicht, Renault-Verkaufsverbot, Oculus-Rückblick & Bitcoin-Panne

(Bild: Suwin / Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.

Neue Nutzerstudien im Rahmen des Forschungsprojekts Salsa untersuchen, wie viel Zeit Fahrer nach einem Kurzschlaf brauchen, um das Steuer wieder zu übernehmen. Zwar dürfen Menschen beim autonomen Fahren die Hände vom Lenkrad nehmen, aber das Schließen der Augen ist nicht erlaubt, denn das System kann Kurzschlaf nicht von Ohnmacht unterscheiden. Derweil gibt Google durch den Wechsel zur Auftragsverarbeitung bei reCAPTCHA die Datenhoheit an Webseitenbetreiber ab. Damit reagiert der Konzern auf wachsenden Regulierungsdruck im KI-Zeitalter, denn bislang ist Google eigenständiger „Datenverantwortlicher“ für diesen Dienst gegen Bots und Spam. In München hat ein Gericht entschieden, dass Renault ein Patent von Broadcom verletzt, das der Autobauer im Navigationssystem des Clio und in der Telematik-Steuereinheit des Mégane nutzt. Diese Fahrzeuge dürften deshalb nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Renault hat bereits angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Wer heute in einem hochautomatisierten Fahrzeug der Stufe SAE 3 im Stau steht, darf theoretisch die Hände vom Lenkrad nehmen und den Blick vom Asphalt abwenden. Das Auto übernimmt das Bremsen, Beschleunigen und Lenken, während der Mensch auf dem Fahrersitz die neu gewonnene Freiheit für ein Buch oder den Blick aufs Smartphone nutzen kann. Doch eine Grenze bleibt bisher eisern: Sobald die Augen zufallen, schlägt das System Alarm. Das Problem ist dabei weniger die rechtliche Lage, sondern die technische Unfähigkeit der aktuellen Sensorgeneration. Heutige Autos können schlicht nicht verlässlich unterscheiden, ob ein Fahrer nur kurz die müden Augen schließt, um zu entspannen, oder ob er bereits in den Tiefschlaf gleitet. Darum geht es beim Projekt Salsa: Wie schnell muss ein Fahrer im autonomen Auto aufwachen?

Lange Zeit war der Einsatz von Googles reCAPTCHA für europäische Webseitenbetreiber ein datenschutzrechtlicher Drahtseilakt. Der Dienst soll gegen Bots und Spam schützen. Doch die Art der Datenverarbeitung sorgte regelmäßig für Kopfschmerzen in Rechtsabteilungen. Bisher agierte Google bei der Analyse von Nutzerverhalten weitgehend als eigenständiger „Datenverantwortlicher“. Das bedeutete, dass der US-Konzern selbst entschied, wie und zu welchen Zwecken die im Hintergrund gesammelten Informationen verarbeitet wurden – oft unter Verweis auf die allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen. Diese Ära der Unverbindlichkeit endet nun. Denn in Kürze stellt der Tech-Riese das Betriebsmodell von reCAPTCHA weltweit um und macht Schluss mit Datensammelwut: Google macht reCAPTCHA DSGVO-konformer.

Das Landgericht München I hat Renault den Verkauf seiner Bestseller-Modelle Clio und Mégane in Deutschland untersagt. Das Gericht gab am Mittwoch dem US-Technologiekonzern Broadcom in einem Patentstreit um Ethernet-Verbindungen recht. Konkret gehe es um Broadcoms Patent EP1903733 (“Method and system for an extended range ethernet line code”). Das Gericht entschied, dass Renault dieses Patent in zwei Fahrzeugmodellen verletzt: beim Clio im Navigationssystem und beim Mégane in der Telematik-Steuereinheit (TCU). Wenn Broadcom sich für eine vorläufige Vollstreckung bis zur erwarteten Berufung entscheidet, muss Renault den Verkauf seiner Modelle Clio und Mégane in Deutschland einstellen. Es ist die nächste Stufe in diesem Patentstreit: Münchner Gericht untersagt Renault Verkauf von Clio und Mégane.

Renault Clio 2025 außen (6 Bilder)

Der erste Clio wurde 1990 vorgestellt. Die nunmehr sechste Auflage hat gegenüber dem Urmodell um rund 40 cm zugelegt. (Bild:

Renault

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Was 2009 als Bastelprojekt eines 17-Jährigen begann, entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zum Katalysator eines neuen VR-Zeitalters. Oculus war mehr als nur ein Unternehmen – es war ein Symbol für die Wiedergeburt der Virtual Reality. Doch mit dem Einstieg von Facebook kam es zum Bruch mit der Community und namhaften Partnern, strategischen Kurswechseln und schließlich zum vollständigen Rückzug aller Gründer. Heute existiert die Marke Oculus nur noch als Teil von Metas VR-Gaming-Sparte und könnte aufgrund der kürzlich vorgenommenen Einsparungen bald komplett verschwinden. Was bleibt, ist eine Geschichte von Innovation, Konflikten, einem rasanten Wandel und dem Scheitern einer Vision. Wir blicken zurück nach diesem Umbruch bei Meta: Wie aus Oculus VR eine fehlgeleitete Metaverse-Vision entstand.

Die südkoreanische Kryptowährungsbörse Bithumb hat am Freitag bei einer Werbeaktion einen folgenschweren Fehler gemacht: Statt Bargeldprämien von 2000 koreanischen Won (etwa 1,40 Dollar) verteilte die Plattform mindestens 2000 Bitcoin pro Gewinner. Insgesamt wurden rund 620.000 Bitcoin im Wert von rund 44 Milliarden Dollar versehentlich an 695 Nutzer ausgezahlt. Laut Bithumb handelte es sich um einen Eingabefehler beim Auszahlungsprozess. Viele Empfänger versuchten sofort, die unverhofften Bitcoin zu verkaufen. Die Börse sperrte innerhalb von 35 Minuten den Handel und Auszahlungen für die betroffenen Konten. Bis Samstag hatte Bithumb 99,7 Prozent der fälschlicherweise gutgeschriebenen Bitcoin (618.212 BTC) zurückgeholt: Kryptobörse verschenkt versehentlich 44 Milliarden Dollar.

Auch noch wichtig:

(fds)