Gutachten: Netflix' Synchronsprecher-Vertrag ist rechtswidrig

Eine vom Sprecherverband beauftragte Kanzlei hält zentrale Klauseln des neuen Vertrags, den Netflix Synchronsprechern vorlegt, für unwirksam oder rechtswidrig.

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Deutsche Synchronsprecher halten sich Bilder ihrer Sprecherrollen vors Gesicht

Deutsche Synchronsprecherinnen und -sprecher mit Bildern ihrer Rollen.

(Bild: VDS)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Netflix' aktueller Vertrag für alle deutschsprachigen Synchronsprecherinnen und -sprecher ist in seiner aktuellen Form offenbar nicht rechtens. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das der deutsche Sprecherverband VDS in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten folgt auf den Widerstand bei Sprecherinnen und Sprechern, den die sogenannte AOR-Vereinbarung (Assignment of Rights Agreement) auslöste.

Demnach kommt das Gutachten der Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal zu dem Ergebnis, dass zentrale Klauseln des Vertrags unwirksam oder rechtswidrig sind. Weitere Klauseln würde das Machtgefälle zwischen Netflix und den Sprechern manifestieren. Im Ergebnis wird den Synchronsprechern daher im Gutachten ausdrücklich von einer Unterzeichnung abgeraten. Sollten die VDS-Mitglieder diesem Rat folgen, könnten erste Netflix-Eigenproduktionen in absehbarer Zukunft ohne deutschen Ton erscheinen.

Netflix verlangt in der AOR-Vereinbarung laut VDS, dass Synchronsprecher der Firma weitreichende Rechte an ihren Stimmaufnahmen einräumen – einschließlich der Nutzung für KI-Training, der digitalen Bearbeitung und Nachbildung sowie der Erzeugung synthetischer Stimmen. Wörtlich heißt es zudem in dem Vertrag, der heise online vorliegt: „Damit Netflix mit leistungsstarken KI-Systemen arbeiten, sie technisch optimieren, ihre Qualität sichern und verbessern und diese Systeme weiterhin für seine Zwecke nutzen kann, erteilt der Synchronschaffende dem Studio zu diesem Zweck die Zustimmungen, soweit diese erforderlich sind, für diese Verwertung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse.“

Netflix lässt sich die Rechte „für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahre einräumen“ – und zwar, ohne dafür eine zusätzliche Vergütung zu zahlen. Wer nicht unterschreibt, dem drohe Netflix laut VDS mit dem Wegfall deutscher Synchronfassungen zugunsten bloßer Untertitel.

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Das Gutachten identifiziert drei zentrale Problemfelder. So bezeichne die vertragliche Klausel zum KI-Training keine klar definierte Nutzungsart und sei urheberrechtlich unwirksam. Die vermeintlichen Zustimmungsvorbehalte für Stimmklone und digitale Bearbeitung bieten laut Spirit Legal in der Praxis kaum Schutz, weil eine Generalklausel die Vorbehalte aushöhle. Weiterhin genüge die vorgesehene Einwilligung in die Datenverarbeitung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So könnten Sprecher nur alles unterschreiben oder alles ablehnen, zudem ließen sich einmal in ein KI-System eingespeiste Stimmdaten nach dem Stand der Technik nicht mehr vollständig löschen. Das in der DSGVO vorgesehene Widerrufsrecht läuft nach Ansicht der Rechtsanwälte damit faktisch ins Leere.

Weiterhin halten laut Gutachten mehrere Klauseln der neuen Vereinbarung einer Kontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht stand. Dazu zählt der Verzicht auf gesetzlich unverzichtbare Auskunftsansprüche, der Ausschluss des einstweiligen Rechtsschutzes und die undifferenzierte Pauschalvergütung. Eine Schiedsklausel verlagere die Rechtsdurchsetzung schließlich in ein vertrauliches Verfahren ohne Öffentlichkeit und ohne Signalwirkung für andere Betroffene.

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wirkt nicht von selbst. Wer die neue Vereinbarung unterschreibt, müsste folglich die Unwirksamkeit jeder Klausel später individuell erstreiten – gerichtlich, auf eigene Kosten, gegen einen der finanzstärksten Medienkonzerne der Welt. Konkrete Rechtsprechung zu KI-Klauseln in Verträgen über Synchronleistungen fehlen bislang. Der gerichtliche Weg, gegen die Klauseln vorzugehen, wäre demnach steinig. (nij)