Hubig: „Kommerzielles Glückspiel hat im Kinderzimmer nichts verloren“

Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) will Nutzer besser schützen. Gegenüber heise online fordert sie deshalb Änderungen am Europarecht.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit einem Aktenordner unter dem Arm auf dem Weg zu einer Sitzung.

(Bild: EUS-Nachrichten/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ist das Netz ein unsicherer Ort? Zum „Safer Internet Day“ am heutigen Dienstag könnte der Eindruck glatt entstehen. Denn ein relevanter Teil der Bürger sieht große Probleme. Weshalb Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) nun gegenüber heise online auf ein engeres Regelkorsett auf europäischer Ebene pocht. „Sicherheit und Fairness im Netz – das bedeutet auch wirksamer Schutz vor Geschäftspraktiken, die in die Irre führen, manipulieren oder süchtig machen“, sagt die Ministerin. „Wir brauchen hier bessere europäische Regeln: klare Vorgaben, Verbote und vor allem auch wirksame Mechanismen zu deren Durchsetzung.“

Genau das ist ein Teil des Problems: Regeln gibt es zwar bereits viele, doch deren Durchsetzung ist selten so schnell, wie sich Anbieter neue Dinge einfallen lassen. Ob Datenschutzrecht, Verbrauchervertragsrecht, Digital Services Act oder andere die Nutzer schützende Normen: Die Nutzer sehen Probleme. Und die Politik sucht in ihrem eigenen Tempo nach passenden Lösungen. Derzeit gibt es zum einen mit dem sogenannten Digital-Omnibus einen Versuch, Regeln besser aufeinander abzustimmen. Allerdings könnten mit ihm auch einige Rechte der Nutzer geschmälert werden, insbesondere im Datenschutz und bei KI, warnen Kritiker. Einen zweiten Ansatz will die Europäische Kommission mit dem „Digital Fairness Act“ (DFA) unternehmen: Der soll ab Ende 2026 verhandelt werden und Verbraucherschutz besser gewährleisten. Er wird vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen adressieren, mit denen Verbraucher und Unternehmen interagieren.

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Doch was sehen die Nutzer überhaupt als Problem? Laut einer vom Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebenen Umfrage, die heise online vorab vorlag, ist das keineswegs immer ganz eindeutig. Viele der wahrgenommenen Probleme liegen im Bereich der Aufmerksamkeitsmaximierung durch die Anbieter – und Nutzern, die sich ausgetrickst, schlecht informiert oder übertölpelt vorkommen. Entsprechend wären drei Viertel der Nutzer für ein gesetzliches Verbot von datengetriebener Personalisierung, die auf „Schwächen oder Süchte abzielt“. Der Großteil der Befragten spricht sich dabei für mehr Anbieterverantwortung und klare Regeln aus. So sind etwa bei virtuellen In-Game- oder in-App-Währungen wie Coins, Gems, V-Bucks, Juwelen und Ähnliches gleich 82 Prozent klar dafür, dass der Preis umgerechnet in Euro ebenfalls mit angezeigt werden solle. Ein vorher gesetztes Bezahllimit als Voraussetzung für In-Game-Käufe befürworten immerhin gut 70 Prozent.

An anderer Stelle ist das Feedback der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht so eindeutig: Ob sie sich etwa manipuliert fühlen, ob sie Apps, Plattformen oder Spiele länger nutzen als beabsichtigt oder mehr Geld ausgeben als beabsichtigt, darauf gab es keine eindeutigen Erkenntnisse.

Besonders wichtig sei ihr der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen, sagt Hubig. „Ein echtes Problem sind zum Beispiel Videospiele mit Glückspielelementen wie Lootboxen“, meint die Verbraucherschutzministerin. Für sie ist klar: „Kommerzielles Glücksspiel hat im Kinderzimmer nichts verloren.“ Und steht damit nicht alleine.

Denn eine klare Verbotsforderung gibt es auch unter den für das BMJV befragten Internetnutzern. Bei „glücksspielähnlichen Elementen in Videospielen, die sich an Minderjährige richten“ sind fast vier von fünf Nutzern für ein Verbot. Wo aber genau die Grenze zu ziehen ist und ob damit vor allem Lootboxen, das In-Game-Casino wie bei GTA oder ein in Spiellogik verwobenes In-Game-Roulette wie bei Gran Turismo gemeint ist, dafür müsste der Gesetzgeber erst noch klare Regeln definieren.

Wie Minderjährige insgesamt besser geschützt werden können, ist derzeit Gegenstand einer intensiven Diskussion rund um Anbieterverpflichtungen zur Alterserkennung oder zur -kontrolle. Hier fallen die Positionen der Befragten bemerkenswert differenziert aus: Zwar halten 81 Prozent der Befragten eine Verpflichtung der Anbieter für notwendig, Alterskontrollen durchzuführen. Zugleich äußert allerdings fast die Hälfte der Befragten Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz, wenn vor einer Nutzung von Angeboten eine Altersverifikation vorgeschaltet wäre. Den Schutz der Nutzer und den Schutz vor Anbietern und Dritten unter einen Hut zu bringen, bleibt also offenbar ein schwieriges Unterfangen.

Insgesamt betrachten die Teilnehmer der BMJV-Auftragsumfrage vor allem den fehlenden Datenschutz und die Datensicherheit als Problemfeld im Netz (32 Prozent). Problematische Geschäftsmodelle folgen mit 23 Prozent erst auf dem zweiten Platz. Alle weiteren Probleme wie fehlender Jugendschutz oder Cyberkriminalität liegen mit deutlichem Abstand weiter hinten.

(afl)