Elektronische Patientenakte soll App für alles werden

Die „ePA für alle" gilt der Gesundheitsministerin zufolge als Herzstück der Digitalisierung. Deren Finanzierung und die TI-Stabilität bleiben eine Baustelle.

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2026 in blauen Zahlen. Die Null ist ein Herz.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)

(Bild: BMG/Jan Pauls)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Digitalisierung sei „nicht mehr wegzudenken“ und klug eingesetzt „in jeder Hinsicht ein Gewinn“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) anlässlich der Vorstellung der aktualisierten Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege am Mittwoch in Berlin. Zentral sind drei Handlungsfelder: personenzentrierte Versorgungsprozesse, bessere Datennutzung sowie eine stabilere technische Infrastruktur. Ein Gesetzentwurf solle noch in diesem Quartal vorliegen – anders als ursprünglich geplant in einem gebündelten Verfahren statt in zwei separaten Gesetzen.

Digitalisierung könne „zu mehr Qualität, zu mehr Effizienz in der Versorgung führen“, Personal entlasten und bei Dokumentation, Terminvermittlung oder der Überwindung von Sprachbarrieren helfen, sagte Warken. Auch die Krankenkassen sollen künftig zusätzliche Inhalte in die elektronische Patientenakte einstellen können, „vielleicht zu Impfnachweisen“.

„Wir müssen die digitalen Möglichkeiten noch stärker nutzen. Zentrales Instrument bleibt dabei, die elektronische Patientenakte“, betonte die Gesundheitsministerin. Bislang sei die ePA besonders sinnvoll „für Patientinnen und Patienten mit einer Krankheitsgeschichte, mit zum Beispiel vielen Befunden und Arztbesuchen.“ Die ePA solle aber für alle Versicherten attraktiv werden. Dies gelinge nur, „wenn wir wirklich weitere Anwendungen einbinden, die einen konkreten Mehrwert haben“, zum Beispiel die Terminvergabe. „Die ePA ist dann tatsächlich der zentrale Dreh- und Angelpunkt“, sagte Warken.

Künftig sollen dort digitale Ersteinschätzung, die Überweisung und Terminvermittlung zusammenlaufen – ein Gesetz dazu ist in Arbeit. Das System solle „dreigleisig“ aufgestellt werden: Der Zugang soll über die Hausarztpraxis, über die 116 117 oder über digitale Anwendungen erfolgen. Entscheidend sei jedoch, dass in allen Fällen ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren durchgeführt werde, das in der ePA hinterlegt ist.

Die Digitale Terminvermittlung soll auf eine einheitliche Termindatenbank zugreifen. Diese werde gemeinsam mit Krankenkassen, Selbstverwaltung und der Gematik aufgebaut. Praxen, die 116 117 und auch digitale Anwendungen sollen darauf zugreifen können – technisch nach denselben Standards.

Ein Schwerpunkt ist zudem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. KI solle „da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“, sagte die Ministerin. Geplant sind KI‑Reallabore, in denen Anwendungen unter Wahrung des Datenschutzes erprobt werden. Leistungserbringende sollen mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung erhalten.

Auch die technische Basis – die Telematikinfrastruktur (TI) samt ihren Komponenten – soll stabiler werden. Systemausfälle, etwa beim E‑Rezept, hätten gezeigt, dass die TI zu komplex sei, räumte Warken ein. „Wir wollen mehr Stabilität deshalb erreichen durch weniger Komponenten und damit weniger Komplexität.“ Die Gematik solle dafür „mehr Durchgriffsrechte“ erhalten und klarere Vorgaben machen können. Details dazu verriet die Ministerin noch nicht.

So ambitioniert die Pläne sind – eine große Hürde bleibt die Finanzierung. Digitalisierung erfordert nicht nur Investitionen in Technik, sondern dauerhaft Mittel für Betrieb, Wartung, IT‑Sicherheit und Schulungen. Zwar verweist das Ministerium darauf, dass Investitionen langfristig auch Entlastungen bringen. Doch ohne ein strukturell gesichertes Betriebskostenmodell droht die Umsetzung insbesondere in Krankenhäusern und Praxen zu stocken.

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Unterschiedliche IT‑Systeme, viele beteiligte Akteure und komplexe Zuständigkeiten erschweren eine einheitliche Umsetzung. „Noch zu selten werden die Daten strukturiert und standardisiert erfasst“, sagte Warken. Ziel sei es daher, Daten systematischer zu nutzen und an den Europäischen Gesundheitsdatenraum anschlussfähig zu machen. Warken erinnerte daran, dass dafür im Oktober 2025 bereits das Forschungsdatenzentrum Gesundheit eröffnet wurde. In dem Kontext kündigte sie für 2027 auch eine deutsche Umsetzung für eine Patientenkurzakte an. Dadurch sollen Informationen schneller zur Verfügung stehen, etwa für Rettungsdienste.

Die Strategie versteht das Ministerium als „Fahrplan für die nächsten Wochen, Monate und Jahre“. Noch im ersten Quartal 2026 soll ein Gesetzentwurf für ein „Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum“ vorgelegt werden. Die Digitalisierung soll Warken zufolge „nicht mehr nur ergänzendes Element, sondern wesentliche Säule der Versorgung“ werden.

Zur Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie äußerte sich prompt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des KBV‑Vorstands, begrüßt das Ziel einer „verlässlichen, stabilen und modernen Telematikinfrastruktur“. Positiv sei, dass die Gematik gestärkt und mit mehr Durchgriffsrechten gegenüber Anbietern der TI ausgestattet werden solle, um ihre Betriebsverantwortung umfassend wahrnehmen zu können.

Weniger optimistisch zeigte sich Steiner mit Blick auf die künftige Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA). Für deren Weiterentwicklung müssten Qualität und Funktionalität stärker in den Fokus rücken. Solange die ePA nicht praxistauglich, stabil und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar sei, entstehe im Alltag ein struktureller Mehraufwand. Damit etwa im Rahmen einer digitalen Ersteinschätzung erhobene Daten oder eine elektronische Überweisung unabhängig davon verfügbar seien, ob Patientinnen und Patienten eine ePA nutzten oder nicht, hält die KBV ein zusätzliches elektronisches Versorgungsfach für erforderlich.

Die Verantwortung bei all dem müsse jedoch beim Arzt liegen: „Ob mit oder ohne ePA – ein elektronisches Versorgungsfach ist notwendig“, so Steiner, analog zum E-Rezept-Server. „Die medizinische Verantwortung liegt bei Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und die Versorgung findet in den Praxen statt.“

Ein zentrales Hemmnis der digitalen Transformation bleibt die nachhaltige Finanzierung. Zwar haben Förderprogramme den Beteiligten zufolge wichtige Impulse gesetzt, doch häufig fehlen langfristige Mittel für Betrieb, Wartung, IT-Sicherheit und Personal, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf Anfrage mitteilte. Die KBV fordert regelmäßig – analog zum Krankenhauszukunftsgesetz – ein Praxiszukunftsgesetz für eine bessere finanzielle Grundlage. Ohne ein nachhaltiges Betriebskostenmodell droht die Digitalisierung an der Alltagsrealität der Einrichtungen zu scheitern – Investitionen allein reichen demnach nicht aus, wenn die laufenden Kosten nicht dauerhaft abgesichert sind.

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Reaktion der KBV ergänzt.

(mack)