Schweizer Alpine Drone Consortium will feste Test-Drohnenflugzonen in den Alpen

Das schweizerische Alpine Drone Consortium will TestflĂĽge von Drohnen in den Schweizer Alpen vereinfachen. Die Schweiz soll so das "Drone Valley" bleiben.

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Eine Drohne, im Hintergrund Berge.

(Bild: DJI)

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Der schweizerische Verein Alpine Drone Consortium setzt sich dafĂĽr ein, Drohnenflugzonen in den Alpen, genauer gesagt im Schweizer Kanton Uri, zu schaffen. Die Drohnenflugzonen sollen als Testflugraum fĂĽr Drohnen im realen alpinen Gebiet unter besonders schwierigen Bedingungen werden, schreibt der SRF.

Um Drohnentests im alpinen Raum durchzuführen, müssen die Vorgaben des Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingehalten werden. Fluggenehmigungen für den alpinen Raum zu erhalten, erweise sich oft als zeitintensiv und sei mit vielen Hindernissen verbunden, bemängelt das Alpine Drone Consortium. Das behindere die Weiterentwicklung von Flugdrohnen, die in den Bergen etwa zur Überwachung von dort gelegener Infrastruktur wie Wasserkraftwerken, zur Risikobeurteilung von Murgängen und Lawinen eingesetzt werden. Außerdem testen Hersteller von herkömmlichen Drohnen ihre Multikopter in den Schweizer Alpen gerne, um die Standfestigkeit ihrer Drohnen auch bei widrigen Umgebungsbedingungen, wie sie dort herrschen, zu erproben. Das Problem, eine Fluggenehmigung dafür zu erhalten, stellt sich allerdings besonders dann, wenn unterschiedliche Hersteller mit verschiedenen Drohnen in demselben Gebiet testen wollen. Aus Sicherheitsgründen ist das kaum möglich.

Das Alpine Drone Consortium schlägt deshalb vor, im Gebiet des Kantons Uri zu Testzwecken von Drohnen spezielle Flugzonen einzurichten, die als Testfeld von Drohnenherstellern einfacher zugänglich sind und genutzt werden können. Das Gebiet sei dazu ideal: Uri sei nur schwach besiedelt, trotzdem gut erschlossen und zugänglich und habe außerdem anspruchsvolle Geländeformationen für Extremtests.

Getragen wird die Initiative des Alpine Drone Consortiums von den Kantonen Uri, Graubünden und Tessin. Auch Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen und Drohnenhersteller sind mit von der Partie. Das BAZL lehnt die Vorschläge des Konsortiums zwar nicht komplett ab, hält sie aber für schwierig umzusetzen. Die geltenden rechtlichen Grundlagen seien nicht dafür vorgesehen, ganze Gebiete als Testzonen für viele Nutzer freizugeben. Vielmehr sehen die Regulierungen vor, einzelne Genehmigungen für spezifische Anwendungen zu erteilen. Es kann also dauern, bis diese angepasst werden können – sofern das überhaupt gewollt ist.

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Dabei hängt für die Schweiz einiges von der weiteren Entwicklung der Freigabe von Testflügen im alpinen Raum ab, um auch weiterhin als „Drone Valley“ zu gelten, wo Drohnen unter härtesten Bedingungen außerhalb von Laboren getestet werden können. Denn längst haben andere Länder die Lücke erkannt. In den USA etwa werden solche Testgebiete für unbemannte Flugsysteme in Alaska und weiteren Bundesstaaten eingerichtet und betrieben.

(olb)