G.Skill muss RAM-Kennzeichnung nach Sammelklage anpassen

Eine US-Sammelklage warf G.Skill Täuschung bei RAM-Taktfrequenzen vor. Der Hersteller zahlt deswegen 2,4 Millionen US-Dollar.

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Speicherriegel in einem Mainboard eingesteckt

(Bild: G.Skill)

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G.Skill einigt sich außergerichtlich mit den Initiatoren einer US-Sammelklage. Sie warfen dem Hersteller vor, Speicherriegel für Desktop-PCs irreführend zu bewerben: G.Skill – wie auch manche andere Hersteller – geben auf der eigenen Webseite nur die maximale Taktfrequenz an und drucken diese auf die Verpackung, zum Beispiel DDR4-3200 oder DDR5-6000.

Dabei handelt es sich allerdings um Übertakter-RAM (Overclocked, OC), das über die Basisspezifikationen der verantwortlichen JEDEC hinausgeht. Wer schnellere Taktfrequenzen als DDR4-2133 oder DDR5-4800 haben möchte, muss im BIOS entweder ein Übertakterprofil laden (Intel XMP, AMD EXPO) oder die Werte manuell ändern.

Nicht alle Prozessoren und Mainboards machen die maximale Taktfrequenz und bestmöglichen Latenzen eines Speicherkits mit. Die Kläger werfen G.Skill vor, dass das nicht allen Käufern klar sei.

G.Skill und die Kläger einigen sich auf einen Vergleich von 2,4 Millionen Dollar. Das entspricht aktuell gut 2 Millionen Euro. Wie üblich können sich nur US-Amerikaner einige Krümmel vom Kuchen sichern: Berechtigt an einer Beteiligung sind alle, die G.Skill-Desktop-Speicher vom Typ DDR4 oder DDR5 zwischen dem 31. Januar 2018 und 7. Januar 2026 gekauft haben. Ein Haushalt kann ohne Kaufnachweis Schadensersatz für fünf Kits beantragen.

Das mit Abstand größte Stück vom Kuchen geht wie bei allen US-Sammelklagen an die federführende Kanzlei, hier Dovel & Luner. Sie bekommen laut Einigung ein Drittel der Vergleichssumme, also 800.000 US-Dollar. Einige US-Medien wie Claim Depot berichten über zusätzliche 295.000 US-Dollar Verwaltungskosten. Die Summe weiterer Anwaltsausgaben soll noch offen sein. Für Teilnehmer der Sammelklage bleiben somit keine 1,3 Millionen US-Dollar übrig. Melden sich mehr als 130.000 Leute, ergibt das jeweils unter 10 US-Dollar.

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G.Skill verpflichtet sich derweil, seine Produktseiten und Verpackungen anzupassen. Vor den Taktfrequenzen steht künftig ein „bis zu“, außerdem kommt ein Zusatz: „Erfordert Übertaktung/BIOS-Anpassungen. Die maximale Geschwindigkeit und Leistung hängen von den Systemkomponenten ab, einschließlich Mainboard und CPU.“

Wie häufig bei außergerichtlichen Einigungen betont G.Skill, dass sie kein Schuldeingeständnis darstelle. „Die Parteien haben sich auf den Vergleich geeinigt, um die mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Unsicherheiten, Belastungen und Kosten zu vermeiden“, heißt es in der Einigung. Ein kalifornisches Gericht muss die Konditionen noch abnicken, voraussichtlich am 5. Juni 2026.

Bemerkenswert ist ein Blick auf Corsair. Der Hersteller hat kürzlich die Verpackung einiger Speicherkits angepasst. Auf den neuen Varianten steht anders als früher jetzt auch ein „bis zu“ („up to“) vor den Taktfrequenzen. Weitere Hersteller ohne solche Zusätze könnten bald nachziehen.

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