Tempo 30 am Mittleren Ring: München geht nach Urteil in die nächste Instanz

Zwei Anwohner erstreiten den Erhalt von Tempo 30 am Mittleren Ring für bessere Luft. Die Stadt München will bei 50 km/h bleiben und geht in die nächste Instanz.

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OB Dieter Reiter

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter nennt die Vorgänge ein „absurdes Hin- und Her“.

(Bild: Michael Nagy, Presseamt München)

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  • dpa

Die Stadt München wehrt sich gegen einen Gerichtsbeschluss zu Tempo 30 am Mittleren Ring. Eine Beschwerde werde im Laufe des Donnerstags eingelegt, sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter. Damit würde der Streit um sauberere Luft und das Tempolimit an der Landshuter Allee als Nächstes vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ausgetragen.

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Das Verwaltungsgericht München teilte mit, der Antrag der Stadt auf Aussetzung sei eingegangen und werde geprüft. Entschieden habe man bisher aber nicht darüber.

Zudem habe die Stadt beantragt, die Verpflichtung zum unverzüglichen Aufstellen der Tempo-30-Schilder auszusetzen, bis der VGH entschieden hat. „Die aktuellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid wurden im gesamten letzten Jahr und werden auch aktuell an der streitgegenständlichen Stelle eingehalten“, sagte Reiter. „Aus meiner Sicht bestand daher keinerlei Notwendigkeit für die jetzt getroffene Entscheidung im Eilverfahren, da in der Hauptsache in den nächsten Wochen entschieden werden dürfte.“ Die Stadt München gehe aktuell nicht von einer Gesundheitsgefahr für die Anwohner durch Tempo 50 aus.

Der Einspruch der Stadt liegt fristgerecht innerhalb der zwei Wochen, welche der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für eine Beschwerde eingeräumt hat. Der Beschluss der 28. Kammer vom 13. Februar 2026 (M 28 S 26.387) ist so lange nicht rechtskräftig.

Zudem betonte Reiter, dass die Tempo-30-Schilder wieder getauscht werden müssten, wenn die Stadt mit ihrer Beschwerde beim VGH erfolgreich sein. „Dies würde zu einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand führen, den letztendlich der Steuerzahler bezahlen muss“, sagte der SPD-Politiker. „Ganz abgesehen von einem absurden Hin und Her, das für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar wäre.“ Falls das Verwaltungsgericht den Antrag der Stadt auf Aufschiebung ablehne, werde man sich aber „selbstverständlich rechtskonform verhalten und die Schilder unverzüglich austauschen“.

Die Deutsche Umwelthilfe teilte unterdessen mit, dass die von ihr unterstützten Anwohner, die Tempo 30 am Ring erstritten hatten, ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro gegen die Stadt beantragt haben, wenn sie nicht unverzüglich das Tempolimit an der Landshuter Allee senkt. Sollte das Verwaltungsgericht dem nachkommen, könnte sich die Stadt mit der Zahlung aber auch nicht von der Verpflichtung freikaufen, die Schilder aufzustellen. Sie muss auch dann den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu Tempo 30 weiter umsetzen.

Der Streit um Einschränkungen für Autofahrer auf der vielbefahrenen Bundesstraße im Nordwesten Münchens für sauberere Luft schwelt schon seit Jahren. Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor Gericht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß erstritten. Die Stadt wollte weitere Fahrverbote durch Tempo 30 statt Tempo 50 umgehen.

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OB Reiter hatte erst im Januar das Tempolimit dort wieder auf 50 erhöhen lassen – unter Verweis auf eine Prognose, der zufolge auch mit der Rückkehr zum schnelleren Fahren keine Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid mehr gerissen würden. Das Verwaltungsgericht sah bei einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren dafür aber keine ausreichende Begründung.

(fpi)