Elon Musks X geht gegen Millionenstrafe der EU wegen DSA-Verstößen vor
Die EU hat eine Millionenstrafe gegen X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act verhängt. Jetzt wehrt sich der Kurznachrichtendienst von Elon Musk.
(Bild: kovop/Shutterstock.com)
Im Dezember hat die Europäische Union (EU) die erste Strafe aufgrund von Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Der davon betroffene Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) geht jetzt offiziell dagegen vor und begründet dies unter anderem mit einer nicht ausreichenden Untersuchung seitens der EU, einer Fehlinterpretation des DSA und einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft. Zudem betont X, dass der Einspruch ein Musterbeispiel für ähnliche Fälle und Strafen schaffen soll.
Die EU-Kommission hatte Anfang Dezember wegen Verstößen gegen den DSA eine Millionenstrafe gegen X ausgesprochen. Elon Musks Kurznachrichtendienst soll 120 Millionen Euro Strafe zahlen, denn nach Überzeugung der Kommission verstößt X gegen drei Vorschriften des DSA. Der Dienst soll mit dem blauen Haken, der auf der Vorgängerplattform Twitter verifizierte Konten gekennzeichnet hatte, die Nutzer täuschen und gegen Transparenzvorschriften für Werbung verstoßen. Ferner komme X seiner Pflicht nicht nach, Forschern Zugang zu Plattformdaten zu gewähren.
Erst spontanes Aufbegehren, jetzt offizieller Einspruch
Sowohl Elon Musk als auch US-Politiker reagierten zunächst harsch auf die Millionenstrafe gegen X. Musk forderte die Abschaffung der EU, der US-Außenminister sprach gar von einem „Angriff auf die amerikanischen Menschen“. Sein Parteikollege, Senator Ted Cruz, hat deshalb sogar Sanktionen gegen die EU gefordert, „bis diese Farce rückgängig gemacht wurde“. Nachdem Musk spontan nur mit einem „Bullshit“ reagiert hatte, forderte der vermögendste Mann der Welt Stunden später, dass die EU abgeschafft und „Souveränität zu den einzelnen Staaten zurückübertragen“ werden soll.
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Jetzt schlägt die Online-Plattform auch den offiziellen Weg gegen die Millionenstrafe der EU ein, wie das „Globale Team für Regierungsangelegenheiten“ des Dienstes auf X selbst erklärt. „Dieser EU-Beschluss ist das Ergebnis einer unvollständigen und oberflächlichen Untersuchung, schwerwiegender Verfahrensfehler, einer verqueren Auslegung der Verpflichtungen aus dem DSA und systematischer Verstöße gegen das Recht auf Verteidigung und grundlegende Anforderungen an ein faires Verfahren, was auf Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft hindeutet“, schreibt das X-Team.
Erste DSA-Strafe, erster Einspruch
Gleichzeitig verweist der Dienst auf die Bedeutung dieses Einspruchs. Schließlich ist es nicht nur die erste EU-Strafe wegen DSA-Verstößen, sondern nun auch der erste Einspruch in einer solchen Angelegenheit. „Dieser wegweisende Fall ist die erste gerichtliche Anfechtung einer Geldbuße nach dem DSA und könnte wichtige Präzedenzfälle für die Durchsetzung, die Berechnung der Strafe und den Schutz der Grundrechte im Rahmen der Verordnung von 2022 schaffen“, heißt es weiter.
Allerdings ist es nicht nur ein einziger Einspruch gegen diese Millionenstrafe. Beim Europäischen Gerichtshof wurden am 16. Februar 2026 gleich drei Rechtssachen gegen die EU-Kommission eingereicht, die auf dieselbe Sache hindeuten. Auf der Website der EU werden Fälle von der „X Internet Unlimited Company and X Holdings“ (T-113/26), von der „X.AI Holdings“ (T-120/26) und von Musk selbst (T-121/26) aufgeführt. Die Millionenstrafe der EU-Kommission richtet sich laut Politico an alle diese Organisationen respektive Personen.
(fds)