DJI klagt gegen das US-Importverbot fĂĽr seine neuen Modelle

Der chinesische Drohnenhersteller DJI wirft der FCC Überschreitung ihrer Befugnisse vor und bemängelt „schweren Schaden“ durch das verhängte US-Einfuhrverbot.

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Mehrere ausgestellte Drohnen vor DJI-Logo

(Bild: HU Art and Photography/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Knobloch
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der chinesische Drohnenhersteller DJI hat Einspruch gegen eine Entscheidung der US-amerikanischen Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) eingereicht, die aus Sicherheitsgründen den Import aller neuen Modelle und kritischer Komponenten des Herstellers in die USA verbietet. Das gab DJI am Dienstag bekannt.

In einem Ende vergangener Woche bei einem Bundesberufungsgericht eingereichten Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung der FCC behauptet DJI, die Behörde habe mit ihrem Verdikt „ihre gesetzliche Befugnis überschritten“.

Im Dezember vergangenen Jahres untersagte die FCC faktisch den Import bestimmter neuer ausländischer Drohnen. Die Zulassungsbehörde setzte damals verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller, darunter von DJI und dem chinesischen Mitbewerber Autel, auf eine „Covered List“, eine schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die „ein inakzeptables Risiko“ für die nationale Sicherheit der USA darstellen. Die gelisteten Drohnen dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Ferner nahm die FCC für sich in Anspruch, bereits zugelassene Geräte rückwirkend zu sperren. Dadurch ebnete sie sich den Weg für ein umfassenderes Vorgehen gegen Drohnen.

Die Entscheidung der FCC bedeutete, dass DJI, Autel und andere ausländische Drohnenhersteller nicht mehr die erforderliche FCC-Zulassung für den Verkauf neuer Drohnenmodelle oder kritischer Komponenten in den USA erhalten; sie können aber weiterhin bestehende Versionen verkaufen.

DJI, der weltweit größte Drohnenhersteller, erklärte, dass er die Entscheidung der FCC vor dem US-Berufungsgericht für den 9. Gerichtsbezirk (AZ. 26-1029) angefochten habe. Die Maßnahme der FCC habe dem Unternehmen „schweren Schaden“ zugefügt. DJI wirft der Zulassungsbehörde außerdem vor, gegen den 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen zu haben, der verschiedene Rechte eines Angeklagten sicherstellt und Bestandteil der Bill of Rights ist.

„Sie [die FCC-Entscheidung, Anm.] schränkt das Geschäft von DJI in den USA fahrlässig ein und verwehrt US-Kunden kurzerhand den Zugang zu seiner neuesten Technologie“, so DJI in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. DJI beantragte, die Entscheidung der FCC aufzuheben und für rechtswidrig zu erklären.

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Das Vorgehen der US-Behörden, die Nutzung von DJI-Drohnen einzuschränken, reicht schon länger zurück. Die von den Drohnen aufgezeichneten Flugdaten und -aufnahmen könnten von DJI an die chinesische Regierung weitergegeben und dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Das würde die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen, so die Befürchtung.

Das US-Militär setzte DJI im Oktober 2022 auf eine schwarze Liste „chinesischer Militärfirmen“, die mit Peking zusammenarbeiten. Dagegen protestierte das Unternehmen heftig. Einen Antrag von DJI, von dieser Liste gestrichen zu werden, lehnte ein US-Gericht zuletzt im September vergangenen Jahres ab.

Zudem fügte der US-Kongress, die Sektion 817 in den „James M. Inhofe National Defense Authorization Act“ ein, die dem US-Militär und seinen Auftragnehmern den Kauf chinesischer Drohnen verbietet. Weitere Gesetzesinitiativen, wie der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und der National Defense Authorization Act (NDDA), sollen die Einführung von DJI-Drohnen in die USA weiter erschweren. Der NDDA sieht beispielsweise eine formelle Sicherheitsüberprüfung von DJI-Plattformen bis Ende 2025 vor. Sollte sie bis dahin nicht bestanden worden oder abgeschlossen sein, landet DJI automatisch auf der „Covered List“ der FCC, was schließlich der Fall war. Die regulatorischen Maßnahmen der US-Regierung zeigen Wirkung. DJI-Drohnen verschwinden langsam aus US-Verkaufsregalen. Eine der neuesten Drohnen, die Mavic 4 Pro, bietet DJI auf dem US-Markt schon gar nicht mehr an.

Im Januar gab die FCC laut Reuters bekannt, dass sie die Einfuhr einiger neuer Modelle ausländischer Drohnen und kritischer Komponenten bis Ende 2026 von dem im Dezember verabschiedeten umfassenden Einfuhrverbot ausnehmen werde. Die Ausnahmeregelung galt nicht für chinesische Drohnen.

(akn)