Verdeckte Inhalteerkennung am TV unzulässig – aber nicht unabwendbar

Der Generalstaatsanwalt von Texas beklagt, dass TV-Hersteller ihre Nutzer am Fernseher ausspionieren. Die Datensammelei am TV kann man auch selbst abwehren.

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Generalstaatsanwalt Ken Paxton hatte an texanischen Bezirksgerichten Klage gegen fünf TV-Hersteller wegen der Datenspionage am Smart-TV erhoben. Es geht im Wesentlichen um die automatische Inhalteerkennung (Automatic Content Recognition, ACR) durch Sound- und Videoschnipseln, die auch wir schon häufig bemängelt haben. Eine nun erzielte Einigung mit Samsung wird an der leidigen Situation voraussichtlich wenig ändern, denn ACR bleibt weiterhin erlaubt.

Recht, Verbraucher- und Datenschutz

Für ACR werden die vom TV-Sender, an HDMI oder vom verbundenen Smartphone ankommenden Video- und Audiosignale direkt im TV erfasst, analysiert und in digitale Signaturen kodiert, um sie anschließend mit den in Online-Datenbanken gespeicherten Inhaltesignaturen abzugleichen. Ein Dienstleister verknüpft die erkannten Inhalte mit der IP-Adresse und einer Gerätekennung zu den sogenannten Anzeigedaten und erstellt daraus ein Nutzerprofil.

Der aus dem TV-Inhalt erzeugte Fingerabdruck wird mit Inhaltsschnipseln in Datenbanken verglichen und so der am TV angezeigte Inhalt identifiziert. Anschließend ordnen ihm die Anbieter werberelevante Themenschwerpunkte zu.

(Bild: ACR-Studie „Watching TV with the Second-Party“)

Auf Grundlage dieser Profile möchten Hersteller den Bild- und Tonmodus anpassen, Videoempfehlungen geben und vermeintlich relevante Werbung ans TV und an Geräte im selben Heimnetz ausspielen.

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