Glasfasernetze: Vollausbaurecht für Mehrfamilienhäuser soll kommen

Das Digitalministerium schlägt Änderungen am Telekommunikationsgesetz vor, die den Glasfaser-Ausbau in und am Haus beschleunigen sollen.

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Ein geöffneter Glasfaser-Übergabepunkt im Keller eines Hauses mit sichtbarer Glasfaser-Zuleitung und den Adern für die verschiedenen Endpunkte.

Der Zugang zur Verkabelung im Haus ist beim Glasfaserausbau noch ein Streitthema.

(Bild: ThomBal / Shutterstock.com)

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Mit einigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) will die Bundesregierung den Glasfaserausbau beschleunigen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat dafür am Montag seinen Entwurf für das „TKG-Änderungsgesetz 2026“ vorgelegt. Unter anderem schafft das Gesetz ein sogenanntes Vollausbaurecht für den Anschluss mehrerer Haushalt in Gebäuden.

Damit bekäme ein Netzbetreiber das Recht, einen Anschluss in alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses zu legen, wenn er das Gebäude insgesamt anschließt. Auch den Zugang zu vorhandener Infrastruktur im Haus will das BMDS mit der Gesetzesnovelle erleichtern.

Mit weiteren Änderungen am TKG soll auch die geplante Abschaltung der Kupferanschlussnnetze der Deutschen Telekom und die Migration auf Glasfaser beschleunigt werden. Bisher liegt die Entscheidung darüber alleine beim ehemaligen Monopolisten. Mit der Novelle soll die Telekom verplichtet werden, ihre Pläne transparent zu machen und einen Migrationsplan vorzulegen.

Mit dem Gesetzentwurf beschreitet das Digitalministerium den Weg in die symmetrische Regulierung weiter: Die Bundesnetzagentur soll Netzbetreibern künftig Zugangsverpflichtungen unabhängig von der Marktmacht auferlegen können – etwa da, wo ein Netzbetreiber bereits aktiv ist und eine zweite Infrastruktur sich nicht rechnet. Die Bundesnetzagentur soll hier ein Werkzeug in die Hand bekommen, um Open Access durchsetzen zu können.

Die vorgeschlagenen Regelungen hatte Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) bereits im Sommer 2025 in einem Eckpunktepapier skizziert. „Mit gezielten Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag für eine zusätzliche Dynamik beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen leisten“, sagt Wildberger. „Weniger Bürokratie, effiziente Verfahren und mehr Tempo sind hierfür die entscheidenden Hebel.x“

Das Recht auf Vollausbau ist umstritten. Es ist ein Eingriff in das Eigentum der Immobilienbesitzer und soll auch gegen den Willen der Mieter durchgesetzt werden können. Die Abstimmung zwischen Netzbetreibern, Vermietern und Mietern hat den Ausbau im Haus (sog. Netzebene 4) bisher recht komplex gestaltet. Zum anderen gab es für Vermieter bislang kaum einen Grund, ein solches Vorhaben zu fördern oder zu dulden. Die Wohnungswirtschaft kritisiert das Vorhaben entsprechend scharf.

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Dem Breitbandverband Anga, in dem unter anderem die Kabelnetzbetreiber organisiert sind, sind die Vorgaben zur Mitnutzung von bestehender Infrastuktur im Haus ein Dorn im Auge. Wie zu erwarten war, ist auch die Machterweiterung der Bundesnetzagentur umstritten. „Wer die symmetrische Regulierung ohne Not erweitert, spielt mit dem Vertrauen der Investoren und riskiert, dass Glasfaserprojekte in der Schublade verschwinden“, sagt Anga-Präsident Thomas Braun.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt Wildbergers Plan, den Ausbau zu erleichtern, lehnt aber ebenfalls die Ausweitung der Regulierung ab. „Dieser Vorschlag verkennt die Realität“, sagt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros. „Open Access scheitert heute nicht am Angebot, sondern einzig an der Verweigerung der Telekom.“ Auch den regulierten Zugang zur Hausinfrastruktur sieht der Breko kritisch.

„Das Bundesdigitalministerium will mit dieser Novelle eindeutig die Digitalisierung voranbringen“, lobt Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Telekommunikationsmarkt (VATM). „Dass die Bundesnetzagentur einen transparenten Migrationspfad künftig verbindlich vom marktmächtigen Unternehmen einfordern kann, ist ein echter Fortschritt.“ Auch das geplante Vollausbaurecht sieht der VATM als Chance.

Als „kaum sachgerecht” kritisiert der VATM hingegen den geplanten Ausbau der symmetrischen Regulierung. „Hier ist der Referentenentwurf über das Ziel hinausgeschossen“, sagt VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Stattdessen müsse sich die Regulierung an der tatsächlichen Marktmacht orientieren und „eine konsequente Missbrauchsaufsicht“ die Position der Wettbewerber stärken.

(vbr)